Karriereaufstieg Techniker: Weiterbildung zum "Meister"

Die Fortbildung zum Techniker ist lang und kostenintensiv, dennoch ist sie ein großer Schritt auf der beruflichen Karriereleiter. Doch wie gestaltet sich der Umfang und der Inhalt einer solchen Ausbildung?

 

Als Techniker wird im Allgemeinen eine Person bezeichnet, die der Ausübung eines technischen Berufs nachgeht. Im deutschsprachigen Raum beziehen sich die Begriffe „staatlich geprüfter Techniker“, „Diplom-Techniker“ und „diplomierter Techniker“ alle auf eine Person, die in der Regel eine Weiterbildung an einer Fachschule für Technik absolviert hat.

Die Möglichkeit zur Weiterbildung zum Techniker wird meist von staatlichen Schulen, aber auch von privaten Organisationen angeboten. Für die Zulassung an einer solchen Schule ist mindestens ein Realschulabschluss sowie eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einer im Schwerpunkt anzugebenden Fachrichtung erforderlich. Des Weiteren sollte man eine einjährige Berufspraxis nachweisen können. Alternativ zur Ausbildung kann auch ein technisches oder naturwissenschaftliches Studium nachgewiesen werden. In der Regel dauert die Weiterbildung zum Techniker bei einem Vollzeitbesuch der Schule zwei Jahre. Dies umfasst etwa 2.400 Lehrstunden. Diese Zeit kann auch im Teilzeitunterricht besucht werden, entsprechend verlängert sich die Dauer der Fortbildung dann auf vier Jahre. In der Regel kann man während einer Vollzeitweiterbildung nicht mehr dem erlernten Beruf nachgehen, man ist also auf finanzielle Unterstützung angewiesen, um die anfallenden Kosten wie Schulgeld und Arbeitsmaterial, aber auch den persönlichen Lebensunterhalt zu finanzieren. Dies kann in Form eines staatlichen Darlehens geschehen, welches extra für diese Fortbildung konzipiert wurde.

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Während der Ausbildung zum Techniker wird man unter anderem in Englisch, Soziologie, Politik, Mathematik, Physik, aber auch in Mitarbeiterführung sowie Betriebswissenschaft und Qualitätsmanagement geschult. Darüber hinaus erfolgt eine fachbezogene Weiterbildung, je nach Schwerpunkt, der bei der Einschreibung zur Weiterbildung angegeben wurde. Diese Ausbildung wird im umgangssprachlichen auch als „Meister-Ausbildung“ bezeichnet; mit diesem Abschluss qualifiziert man sich also für Führungspositionen in bestehenden Betrieben, zur Führung eines eigenen Betriebes sowie für das Recht, Auszubildende einstellen zu dürfen.

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