Bildungsauszeit - Wer trägt die Kosten für Fortbildung?

Es ist Konsens, dass jeder über die tägliche Arbeit hinaus dazu lernen muss. Doch wer trägt die Kosten für Fortbildung, Anreise und Hotelaufenthalt? Ab gewissen Beträgen wird es selbst dem liberalsten Chef zu bunt.

 

Vor allem in Berufen, in denen es wichtig ist, immer auf dem neuesten Stand zu sein, ist es wichtig, sich regelmäßig fortzubilden. Gemeint sind hierbei vor allem Ärzte, Zahnärzte, Journalisten und Ingenieure. Doch auch in Ausbildungsberufen, zum Beispiel im Pflegebereich, gilt das Gebot zur regelmäßigen Aktualisierung des eigenen Wissensstandes.

Die Kosten für Fortbildung und Ähnliches sollten dabei stets im Auge behalten und dem Arbeitgeber rechtzeitig mitgeteilt werden. Häufig steht ein gewisser Jahres-Etat zur Verfügung. Über diesen sollte sich der Arbeitnehmer zu gegebener Zeit informieren, damit es am Ende kein böses Erwachen gibt und er auf den Kosten sitzen bleibt. Aber was ist mit überdurchschnittlich hohen Kosten? Für Fortbildung liegt der Etat in vielen deutschen Krankenhäusern, die hier als Beispiel dienen sollen, bei circa 300 Euro. Alles, was darüber hinaus geht, müssen die Ärzte in der Regel selbst bezahlen. Es sei denn, die Klinikverwaltung erachtet das Thema als sehr wichtig und profitiert selbst von der weiterführenden Qualifizierung ihrer Mitarbeiter. Dann kann es schon einmal sein, dass die zusätzlichen Ausgaben bezahlt werden.

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Die meisten Fortbildungen finden am Wochenende statt. Selten einmal wird unter der Woche eingeladen. Ist dies der Fall, stehen beide Parteien, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, vor einem Problem. Muss für die gewünschte Weiterbildung Urlaub beantragt werden, oder stellt der Arbeitgeber seinen Angestellten für diese Zeit von der Arbeit frei? Natürlich ohne, dass dafür Urlaubstage in Anspruch genommen werden müssen. Auch dieses Thema sollte rechtzeitig von allen Beteiligten geklärt werden.

Die bisher angesprochenen Sachverhalte betreffen lediglich die Rahmenbedingungen. Man darf dabei nicht vergessen, worin im Grunde der Sinn einer Fortbildungsmaßnahme für beide Seiten liegt. Zum einen dient sie der Weiterqualifizierung des Einzelnen, zum anderen profitiert der Arbeitgeber von den gewachsenen Fähigkeiten seiner Angestellten. Auch wenn es in vielen Berufszweigen noch keine Pflicht zur Weiterbildung gibt, so sollte doch jeder Firmenchef dieses Argument im Hinterkopf behalten.

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