Siemens Nachtspeicher-Ofen: Relikt des Atom-Fiebers
Bisweilen stößt man bei der Wohnungssuche auf einen Siemens Nachtspeicher-Ofen. Diese Heizungsart hat an Attraktivität verloren, seit die Bundesregierung und die Energieanbieter die Förderung eingestellt haben.
In den 70er Jahren galten sie als die Heizungsart der Zukunft: Nachtspeicherheizungen wurden überall installiert, um die überschüssige Energie von Atomkraftwerken zu verwenden, weil diese nachts nicht abgestellt werden können. Die Idee war einfach: Da die Energieversorger bereit waren, den Nachtstrom günstiger abzugeben – weil nachts zwar weniger Nachfrage für Strom da ist, aber die Produktion nicht so schnell gedrosselt werden kann –, galt es, diese Energie zu speichern und da freizusetzen, wo sie tagsüber benötigt wurde. Die entsprechenden Heizungen, welche die Wärme speichern sollten, mussten nicht aufwändig isoliert werden, da Wärmeverlust durchaus erwünscht war – es handelt sich schließlich um eine Heizanlage.
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So trifft man heute immer noch auf Wohnungen, in denen ein Siemens Nachtspeicher-Ofen installiert ist. Heute werden solche Anlagen kaum noch neu installiert, weil sich die Preislandschaft stark verändert hat: Atomstrom ist nicht mehr so extrem günstig und hat aller Voraussicht nach auch keine lange Zukunft mehr in Deutschland. Manche Wohnungsbesitzer bauen solche Öfen zwar noch ein, weil der Investitionsaufwand verhältnismäßig gering ist: Es ist kein Heizkessel nötig, kein Gasanschluss, kein Schornstein, nicht einmal Rohre für eine Zentralheizung werden benötigt. Ein Siemens Nachtspeicher-Ofen kann als einzelnes Modul in ein Zimmer eingebaut werden, ohne dass große bauliche Veränderungen vorgenommen werden müssten. Deswegen sind diese Öfen besonders für Wohnungen attraktiv, die renoviert werden, während andere Wohnungen im gleichen Haus noch bewohnt sind.
Der konkurrenzfähige Preis für den Betrieb von einem Siemens Nachtspeicher-Ofen beruhte zu einem großen Teil darauf, dass Nachtstrom steuerfrei war, im Gegensatz zu anderen Energieträgern. Nach der Einführung der Stromsteuer 1999 galt für Nachtstrom erst noch ein reduzierter Tarif; seit 2007 gilt für den Nachtstrom die gleiche Steuer wie für Strom bei Tag. Und nicht nur die steuerliche Förderung wurde aufgehoben: Ab 2019 müssen alle Nachtspeicherheizungen außer Betrieb genommen werden, die älter als 30 Jahre alt sind; jüngere Anlagen dürfen weiter betrieben werden, bis sie dieses Alter erreichen.
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