Nachträgliche Dämmung für Hausfasaden aller Art
Wärmedämmung ist ein wichtiger Punkt in der Hausplanung. Durch nachträgliche Maßnahmen kann man letztendlich viel Geld sparen, wenn man bei den Arbeiten und der Planung nicht nachlässig ist.
Die Wärmedämmung von Neubauten ist in der Wärmeschutzverordnung der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.Diese Verordnung gilt aber nicht für Altbaubestände, daher ist es bei älteren Gebäuden nicht unbedingt notwendig, eine Dämmung nachträglich anzubringen, zu mindestens nicht unter Strafandrohung. Allerdings ist es sinnvoll, besonders bei älteren Gebäuden über solche Maßnahmen nachzudenken, vor allem hinsichtlich stetig steigender Heizkosten und immer knapper werdender fossiler Brennstoffe.
Eine Dämmung muss vollständig und möglichst umfassend erfolgen. Die Fassaden müssen meistens vor den Maßnahmen umfangreich bearbeitet werden, zudem darf man keine Wärmebrücken vergessen und sollte auch Fenster sowie andere Außenkontaktflächen überprüfen.
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Helfen kann dabei die Analyse mit einer Wärmebildkamera, aber man kann beispielsweise auch durch reines Ertasten verschiedener Bereiche der Außenflächen herausfinden, welche Stellen besonders warm sind und damit schädliche Wärmebrücken bilden.
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