Energiepass: Kosten für die Anfertigung des Ausweises

Er ist beim Verkauf und bei der Vermietung von Objekten heute Pflicht: der Energiepass. Kosten dafür richten sich nach der Art des Energieausweises und nach dem Objekt, für das er angefertigt wird.

 

Beim Energiepass, der heute vorrangig als Energieausweis bezeichnet wird, gibt es zwei verschiedene Arten: Der eine hat den Energiebedarf, der andere den Energieverbrauch zur Grundlage. Geregelt sind die Bestimmungen zum Energieausweis in der deutschen Energieeinsparverordnung, die kurz als EnEV bezeichnet wird. Mithilfe dieses Dokuments wird eine Immobilie energetisch begutachtet. Alle Hausbesitzer, die ihre Immobilie vermieten, verkaufen oder umbauen möchten, benötigen ein solches Dokument. Auch beim Neubau eines Gebäudes muss ein Energieausweis ausgestellt werden. Wer keinen Energiepass vorweisen kann, muss teilweise sehr hohe Bußgelder in Kauf nehmen.

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Doch wie hoch sind die Energiepass-Kosten? Diese variieren stark je nach der Art der Immobilie und je nachdem, ob ein Verbrauchs- oder ein Bedarfsausweis angefertigt werden muss. Während es den Besitzern gewerblich genutzter Objekte freisteht, welche Art des Energieausweises sie sich ausstellen lassen, gelten bei Wohngebäuden genaue Vorschriften. Welche Art benötigt wird, erfährt man vom Energie-Fachmann. Der verbrauchsorientierte Energiepass ist in der Regel günstiger als der bedarfsorientierte Ausweis. Dafür erhalten Eigentümer beim bedarfsorientierten Pass außerdem noch Empfehlungen zu sinnvollen und kostengünstigen Modernisierungsmaßnahmen. Energiepass-Kosten bewegen sich je nach Größe des Gebäudes zwischen 100 und 600 Euro. Für einen bedarfsorientierten Energieausweis für ein Einfamilienhaus müssen Hausbesitzer ungefähr mit Kosten in Höhe von 300 Euro rechnen, während ein verbrauchsorientierter Energiepass für dasselbe Haus maximal 100 Euro kostet. Es empfiehlt sich in jedem Fall, mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen.

Es besteht außerdem die Möglichkeit, von staatlichen Förderungen zu profitieren. Dazu sollte man einen Energieberater beauftragen, der beim zuständigen Bundesamt registriert ist. Für Beratungsleistungen und thermografische Untersuchungen können so Fördermittel in Anspruch genommen werden. Für Ein- und Zweifamilienhäuser können Zuschüsse in Höhe von 300 Euro beantragt werden. Ausführliche Informationen dazu findet man im Internet.

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