Zeit zur Kündigung: Krankenkasse und Zusatzversicherung
Nach Ablauf der festgeschriebenen Versicherungsjahre ist es wieder Zeit für die Kündigung. Krankenkasse und private Zusatzversicherung lassen sich immer nur mit Kündigungsfristen beenden.
Deutschland ist ein wahrer Dschungel an Krankenkassen. Viele gesetzliche und private Krankenkassen wetteifern um die Gunst des Kunden. Dabei ist es oft gerade für Frauen ein Vorteil, in der gesetzlichen Kasse freiwillig versichert zu bleiben. Die Kinder sind automatisch mit in der Familienversicherung und die Beiträge sind vertretbar. Frauen werden älter als Männer und sorgen sich im Durchschnitt mehr um ihre Gesundheit. Auch Schwangerschaft und Geburt sind für den Versicherer teuer. Frauen zahlen oft das Doppelte als bei einem vergleichbaren Tarif für einem Mann. Daher zögern Frauen oft mit der Kündigung. Krankenkasse zu Krankenkasse unterscheidet sich dabei mitunter. Es sollten ein paar Eckpunkte ausgewählt werden, nach denen die Entscheidung getroffen wird, sonst ist die Suche nach der richtigen Krankenkasse ein Fass ohne Boden.
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Nach Eintritt in die neue Krankenkasse ist man für 18 Monate daran gebunden. Erst danach ist wieder ein Wechsel möglich. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es, wenn die Krankenkasse die Beiträge erhöht. Bei der Sonderkündigung aufgrund erhöhter Beiträge gilt wieder die Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Die Erhöhung braucht während dieser Zeit nicht gezahlt zu werden. Wer bei seiner alten Krankenkasse einen Tarif abgeschlossen hat, ist allerdings drei Jahre lang fest in dieser Versicherung ohne die Möglichkeit eines vorzeitigen Wechsels. Genauere Auskünfte erteilen die jeweiligen Krankenkassen.
Wer selbstständig oder freiberuflich tätig ist oder über einer bestimmten Einkommensgrenze verdient, hat die Möglichkeit, sich privat versichern zu lassen. Dabei ist ebenfalls eine Kündigung (Krankenkasse) nötig, um zu einem privaten Versicherer zu wechseln. Die Leistungen der privaten Krankenversicherungen sind in der Regel umfangreicher als in der gesetzlichen Kasse.
Zusatzleistungen zu Zahnmedizin und Naturheilkunde sind in vielen privaten Tarifen gang und gäbe. Die Behandlung vom Chefarzt oder das Einzelzimmer im Krankenhaus sind jedoch Leistungen, die nur ein gehobener Versicherungstarif beinhaltet. Jede Zusatzleistung des Versicherers stellt einen höheren Versicherungstarif dar und erhöht die monatlichen Beiträge.
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