Wie kündige ich meine Kfz-Versicherung? - Eine Anleitung in drei Schritten

Es gibt verschiedene Gründe, seine KFZ-Versicherung zu kündigen. Vom Schadensfall über den Fahrzeugwechsel bis hin zur Erhöhung der Versicherungsbeiträge stellt sich die Frage: Wie sieht eine korrekte Kündigung aus?

 

Kündigen kann man jährlich zum Termin der sogenannten Jahreshauptfälligkeit, also dem Wechsel des Versicherungsjahres. Wird eine ordentliche Kündigung angestrebt, muss eine Kündigungsfrist von einem Monat eingehalten werden. Etwa 80 % aller KFZ-Versicherungen laufen vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, folglich muss in den meisten Fällen einen Monat vor Jahresende gekündigt werden.

Schritt eins einer ordentlichen Kündigung ist das Ermitteln des Jahreshauptfälligkeits-Datums. Fällt dieser Termin regulär auf den 1. Januar, dann muss vor dem 30. November die Kündigung bei der entsprechenden Versicherungsgesellschaft vorliegen. Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass die Versicherung insgesamt mindestens ein Jahr besteht, da sonst höhere Sätze anfallen. Schritt zwei ist das Erstellen einer schriftlichen Kündigung. Diese wird sicherheitshalber per Einschreiben mit Rückschein versandt. Schritt drei ist die fristgerechte Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist.

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Bei Beitragserhöhungen ohne eine Verbesserung des Leistungsspektrums vonseiten des Versicherers kann ebenfalls rechtmäßig gekündigt werden. Auch hier muss die Kündigung in schriftlicher Form vorliegen und die Kündigungsfrist von einem Monat eingehalten werden (vor In-Kraft-Treten der angekündigten Preiserhöhung). Die Kündigung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die neuen Beiträge anfallen. Bei Verkauf des versicherten Fahrzeuges besteht ebenfalls die Möglichkeit, innerhalb einer Monatsfrist zu kündigen.

Neben dem Weg der ordentlichen Kündigung gibt es noch diverse andere Kündigungs-Möglichkeiten, zum Beispiel im Schadensfall. Allerdings hat die Versicherungsgesellschaft hierbei das Recht, den bereits gezahlten Jahresbeitrag einzubehalten. Bei Totalschaden hingegen erfolgt eine teilweise Rückzahlung der Versicherungsbeiträge, da das Fahrzeug abgemeldet wird.

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