Welche Autoversicherung: Vollkasko oder Teilkasko?

Beim Kauf eines Autos stellt sich für den Autobesitzer regelmäßig die Frage, welche Versicherung nun angemessen ist. Die Haftpflicht reicht meist nicht aus, man benötigt noch eine Vollkasko- oder Teilkasko-Versicherung.

 

Nach dem Kauf eines Autos muss man zunächst eine Haftpflichtversicherung abschließen, wozu man gesetzlich verpflichtet ist. Im Falle eines selbst verursachten Unfalls deckt diese Versicherung alle Schäden ab, die dem Unfallgegner zugefügt wurden. Sollten durch diesen unberechtigte Forderungen geltend gemacht werden, wird die Abwehr derselben von der Haftpflichtversicherung übernommen. Nach dem Abschluss dieser gesetzlich vorgeschriebenen Grundversicherung erhält man von dem gewählten Versicherungsunternehmen eine sogenannte “Doppelkarte”. Diese legt man bei der Fahrzeugzulassung der Zulassungsstelle vor, ohne dieses Dokument ist die Anmeldung des Fahrzeuges nicht möglich. Da aber diese Basisversicherung in den wenigsten Fällen ausreicht, kann man auf freiwilliger Basis zwischen zwei weiteren Versicherungen wählen: Vollkasko oder Teilkasko.

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Die nächste Stufe beim Versicherungsschutz ist die Teilkasko-Versicherung, sie deckt nämlich auch Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Obwohl zwischen den Leistungen der einzelnen Versicherungsunternehmen kleinere Unterschiede bestehen, deckt die Teilkasko i. d. R. folgende Schäden am eigenen KFZ: Brand und Explosion, Kurzschlussschäden, Glasbruch, Sturmschäden, Hagelschäden, Zerstörungen durch Blitzschlag und Überschwemmungen, Diebstahl, Haarwildschäden oder Beeinträchtigung durch Marder. Die Höhe der Versicherungsprämie kann durch die Vereinbarung einer sogenannten “Selbstbeteiligung” gesenkt werden. Üblicherweise wird eine solche in der Höhe von 150 oder 300 Euro pro Schadensfall vertraglich festgelegt, wobei die Versicherungsprämie mit steigender Selbstbeteiligung sinkt.

Der Teilkasko-Versicherung folgt die Vollkasko-Versicherung. Sie enthält für den Versicherungsnehmer zusätzliche Leistungen, wie beispielsweise den Ausgleich von Schäden am eigenen KFZ, wenn der Unfall selbstverschuldet ist, die Zahlung von Beschädigungen durch nicht bekannte Dritte, weiterhin tritt sie bei Fahrerflucht des Unfallgegners ein. Auch hier kann der Versicherungsbeitrag durch das Vereinbaren einer Selbstbeteiligung verringert werden.

Ob man sich nun für Vollkasko oder Teilkasko entscheidet, hängt vor allem von Alter und Wert des Fahrzeuges ab.

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