Was der Rückkaufwert bei Lebensversicherungen bedeutet
Wer eine Lebensversicherung vor dem regulären Vertragsablauf kündigt, macht einen deutlichen Verlust. Der Rückkaufwert bei Lebensversicherungen liegt erheblich unter dem Betrag, der an Beiträgen eingezahlt wurde.
Der Abschluss einer Lebensversicherung ist mit Kosten für den Versicherungsnehmer verbunden. Diese Kosten werden in den ersten Jahren der Vertragslaufzeit aus den Beiträgen beglichen. Daraus resultiert, dass der Wert des Versicherungsvertrages in dieser Zeit auf null steht. In der Regel gibt es einen bezifferbaren Rückkaufwert bei Lebensversicherungen erst ab dem vierten Jahr der Vertragslaufzeit. Wer sich das vor Augen hält, versteht auch, warum der Rückkaufwert bei Lebensversicherungen grundsätzlich niedriger ist als der Betrag, den der Versicherte bisher an Beiträgen in den Vertrag eingezahlt hatte. Eine vorzeitige Kündigung ist deshalb wirtschaftlich kaum vertretbar.
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Wer seine Versicherungspolice zugeschickt bekommt, findet in der Anlage eine tabellarische Auflistung, aus der er den Rückkaufwert für Lebensversicherungen entnehmen kann. Dieser steigt zwar Jahr für Jahr, wird aber immer unterhalb der Beitragszahlungshöhe liegen. Als Teil vom Rückkaufwert für Lebensversicherungen muss der Versicherer den bis dahin angefallenen Anteil an Überschussbeteiligung sowie einen Teil der Bewertungsreserven an den Versicherten auszahlen. Die Auszahlung des Rückkaufwertes setzt die Kündigung durch den Versicherungsnehmer voraus. Direktversicherungen können vom Versicherten nicht gekündigt werden, weil hier der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer fungiert. Es gibt auch vertragliche Vereinbarungen, bei denen eine Auszahlung des Rückkaufwertes nicht vorgesehen ist.
Eine Besonderheit hinsichtlich der Höhe des Rückkaufwertes gibt es bei Versicherungen, die zur Anlage von vermögenswirksamen Leistungen abgeschlossen wurden. Hier liegt eine gesetzliche Bestimmung vor, dass der Rückkaufwert von Lebensversicherungen im Rahmen von vermögenswirksamen Leistungen bereits eine Auszahlung ab dem ersten Versicherungsjahr vorsieht.
Unter Umständen kann die vorzeitige Auflösung einer Lebensversicherung auch steuerschädlich sein. Obwohl Lebensversicherungsverträge, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, vom Grundsatz her steuerfrei sind, führt eine Kündigung vor Ablauf von 12 Jahren dazu, dass die Auszahlung des Rückkaufwertes versteuert werden muss.
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