Verbundene Risikolebensversicherung für mehrere

Eine verbundene Risikolebensversicherung versichert zwei oder mehr Personen in einer einzigen Lebensversicherung. Dies kann oft kostengünstiger sein als mehrere Einzelversicherungen.

 

In der Versicherungswelt gibt es die unterschiedlichsten Modelle, eine Risikolebensversicherung abzuschließen. Man unterscheidet im Allgemeinen zwischen der klassischen Risikolebensversicherung, der verbundenen Risikolebensversicherung und einer so genannten Restschuldversicherung bzw. der fallende Risikolebensversicherung. Die verbundene Risikolebensversicherung hat zum Vorteil, dass sie gleich zwei oder mehrere Personen in einer einzigen Versicherungspolice versichert. Der Beitrag ist damit häufig günstiger als bei zwei separaten Versicherungsverträgen. Die Versicherungssumme wird hier einmalig beim Todesfall des zuerst Sterbenden oder, wenn alle Versicherungsnehmer gleichzeitig (beispielsweise bei einem Unfall) versterben, ausgezahlt. Viele Ehepaare oder diejenigen Paare, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, entschließen sich gerne für diese Art der Versicherung.

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Die verbundene Risikolebensversicherung soll denjenigen Versicherungsnehmer absichern, der nach dem Todesfall des jeweils anderen überlebt. Wenn beispielsweise der Hauptverdiener verstirbt, ist es für den Zurückgebliebenen oft schwierig. die finanzielle Belastung von Haus und Heim alleine zu tragen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Kinder und Wohneigentum vorhanden sind. Oft sind hohe Finanzierungsraten zu zahlen, die ein Partner allein gar nicht tragen kann. Mit entsprechenden Vergleichsrechnern zu Risikolebensverischerungen können kostenlos verschiedene Anbieter auf ihre Leistungen hin miteinander verglichen werden.

Als Bezugsperson bei einer verbundenen Risikolebensversicherung kann gewählt werden, wer will. So sind beispielsweise auch Elternteile und ihre Kinder denkbar - dies ist vor allem bei einem alleinerziehenden Elternteil sinnvoll, das seine Kinder abgesichert wissen will. Jedoch ist auch eine juristische Person als Bezugsberechtigte denkbar - beispielsweise ein Verein. Wenn bei einer Risikolebensversicherung kein Begünstigter genannt wird, wird die Versicherungssumme an die gesetzlichen Erben ausgezahlt. Als Richtwert für Paare mit kleinen Kindern wird das Fünffache Bruttojahreseinkommen des Hauptverdieners als Versicherungssumme zugrunde gelegt.

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