Sicher ist sicher: Rentenbescheid prüfen lassen
Bei Unklarheiten oder vermeintlichen Fehlern ist es empfehlenswert, den Rentenbescheid prüfen zu lassen. Dazu muss der Betroffene Widerspruch einlegen und den Rentenbescheid anfechten.
Rund 52 Millionen Deutsche sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Die meisten davon sind Pflichtversicherte, also Menschen, die in einem Angestelltenverhältnis arbeiten oder als Selbstständige zu den Pflichtversicherten zählen. Wer eine Existenz gründen möchte, sollte sich informieren, ob er weiterhin pflichtversichert ist oder nicht. Einige Berufe zählen zu der Gruppe von Tätigkeiten, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Um hohe Nachzahlungen, die im Extremfall die Insolvenz nach sich ziehen können, zu vermeiden, sollte man seinen genauen Rentenstatus abklären lassen.
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Im Rentenbescheid wird der Rentenanspruch hinsichtlich der Art der Rente (wie zum Beispiel die Hinterbliebenen-, Erwerbsminderungs-, Alters- oder Erziehungsrente) und der Höhe festgestellt. Auch der Rentenbeginn und die Rentendauer werden darin angegeben. Versicherte erhalten in der Regel auf dem postalischen Weg regelmäßig einen solchen Bescheid. Sollte der betroffene Versicherte feststellen, dass sein Bescheid nicht in Ordnung ist, so kann er Widerspruch einlegen und den Rentenbescheid prüfen lassen. Dies wird von der zentralen Rentenstelle übernommen und kann unter Umständen ein wenig dauern.
Der Rentenanspruch und die Höhe der monatlichen Rente werden nach einem komplexen Verfahren berechnet, das für Laien nicht ohne Weiteres nachzuvollziehen ist. Die Höhe der Monatsrente hängt unter anderem vom sogenannten Zugangsfaktor, von den persönlichen Entgeltpunkten und vom aktuellen Rentenwert ab. Der Zugangsfaktor ist generell 1,0. Er ist höher als 1,0, wenn die Rente erst nach dem Erreichen der Altersgrenze in Anspruch genommen wird. Wird sie vorzeitig in Anspruch genommen, ist der Zugangsfaktor kleiner als eins. Bei den Entgeltpunkten wird sich am Durchschnittseinkommen der Versicherten orientiert. Entgeltpunkte spiegeln das Arbeitsleben des Betroffenen wieder. Ihre Höhe ergibt sich unter anderem aus der Höhe des Einkommens des Versicherten. Wer sich unsicher ist, sollte bei der entsprechenden Behörde nachfragen und im Zweifel den Rentenbescheid prüfen lassen.
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