Rürup-Rente - Eine staatlich geförderte Altersvorsorge
Für die private Altersvorsorge gibt es mittlerweile eine Vielzahl verschiedener Modelle. Die meisten sind kapitalgedeckt, werden vom Staat zusätzlich gefördert und richten sich an verschiedene Zielgruppen.
Neben der staatlichen Rente wird für viele Menschen die private Altersvorsorge zu einem zunehmend wichtigen zusätzlichen Standbein. Die Modelle sind sehr vielfältig und meist auf spezielle Zielgruppen zugeschnitten. In vielen Fällen wird die private Vorsorge sogar staatlich gefördert, wie beispielsweise bei den sogenannten Rürup-Verträgen, benannt nach dem Wirtschaftswissenschaftler und ehemaligen Wirtschaftsweisen Bert Rürup. Als Zielgruppe dieser Art der privaten Vorsorge gelten vor allem Selbstständige, die eine vergleichsweise hohe Steuerlast zu tragen haben. Aber auch Angestellte können von dieser Vorsorgeart profitieren. Vor allem dann, wenn andere Vorsorgemöglichkeiten wie beispielsweise eine betriebliche Altersvorsorge für sie nicht infrage kommen beziehungsweise finanziell nicht attraktiv genug sind, was häufig der Fall ist. Denn anders als die private Altersvorsorge auf der Grundlage des Rürup-Modells können die Kosten für bestimmte Vorsorgearten seit einigen Jahren nur noch unter bestimmten Umständen als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bei der Rente des Ökonomen ist dies anders. Hierbei dürfen die Geldbeträge, die zum Aufbau einer solchen Rente dienen, als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wenn der Versicherungsvertrag ausschließlich die Zahlung einer monatlichen lebenslangen Leibrente vorsieht oder die Ansprüche aus dem geschlossenen Vertrag weder vererbbar noch beleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbar sind. Darüber hinaus darf die Rente bei einem Vertragsabschluss vor dem 01.01.2012 nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen, bei einem Vertragsabschluss nach dem 31.12.2011 nicht vor dem 62. Lebensjahr.
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Das Rentenmodell von Bert Rürup ist nicht, wie die staatliche Rente, umlagenfinanziert, sondern kapitalgedeckt. Ein Kapitalwahlrecht gibt es allerdings nicht, das heißt, die angesparte Summe darf bei Rentenbeginn nicht auf einmal ausgezahlt werden. Die Verrentung erfolgt hier ein Leben lang. Darüber hinaus hat diese Form der kapitalgedeckten Vorsorge noch weitere Vorteile. So kann der Aufbau der Rente flexibel, das heißt mit unterschiedlichen Einzahlungen, erfolgen, je nach finanzieller Lage des Sparers. Im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit bleibt diese Form der Rente bei der Vermögensanrechnung zudem unangetastet. Darüber hinaus sind die Rürup-Verträge während der Ansparphase auch vor der Pfändung geschützt und von den Zinsen auf das angesparte Kapital muss keine Abgeltungssteuer einbehalten werden.
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