Riester-Rente-Zulage: Lohnenswert oder nicht?

Die Riester-Rente ist in aller Munde. Vor allem ist die Riester-Rente-Zulage attraktiv, denn immer mehr Deutsche lassen sie sich nicht entgehen. Dabei gibt es zwei verschiedene Zulagen.

 

Gesetzliche Kürzungen der Altersrente führten zur Einführung der Riester-Rente. Diese stellt eine Altersversorgungsmaßnahme dar, die vom deutschen Staat zusätzlich gefördert wird. Mit Einzahlbeträgen ab fünf Euro monatlich kann sich jeder das "Riestern" leisten, sodass tatsächlich eine breite Masse der Bevölkerung angesprochen wird. Ein weiterer Grund für die Popularität des Riester-Programms sind zweifellos die Steuervorteile sowie die jährliche Riester-Rente-Zulage. Dieser Zuschuss wird auch als "direkte Zulage" bezeichnet.

Man unterscheidet zwischen zwei verschiedenen Zulagen im Rahmen der Riester-Rente. Zum einen haben alle Versicherten einen Anspruch auf die Grundzulage. Versicherte mit Kindern können sich zusätzlich die Kinderzulagen sichern. Vor allem Ehepaare sowie Alleinerziehende mit geringem Einkommen profitieren von den Zulagen, da diese einkommensunabhängig sind.

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Die Grundzulage kann jeder Versicherte bekommen, auch wenn er keine Kinder hat. Voraussetzung für den Anspruch auf die Grundzulage ist allerdings der Abschluss eines Vertrags über die Riester-Rente sowie die angemessene regelmäßige Beitragszahlung. 2006 erreichte die Grundzulage 114 Euro pro Jahr für förderberechtigte Versicherte. Alleinerziehende und vollwertige Familien mit Kindern können sich neben der Grundzulage eine weitere Riester-Rente-Zulage sichern und zwar die Kinderzulage. Zulagenberechtigt sind Familien, deren Nachwuchs Kindergeldanspruch aufweist. Die Kinderzulage liegt bei 185-300 Euro pro Kind mit Kindergeldanspruch jährlich. Auch für volljährige Kinder, die sich noch in Ausbildung befinden und deren Einkommen eine Höchstgrenze nicht überschreitet, kann man die Kinderzulage bekommen. Haben die Kinder ihre Ausbildung bereits abgeschlossen oder abgebrochen, so haben sie weder Anspruch auf das staatliche Kindergeld, noch auf die Kinderzulage im Rahmen der Riester-Rente.

Die attraktiven Geldzulagen, die garantierte Rückerstattung der eingezahlten Beiträge sowie erhebliche Steuervorteile tragen zweifellos zur Attraktivität des Riester-Konzepts bei. Vor allem kinderreiche Familien sollten den Vertragsabschluss in Betracht ziehen.

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