Private Krankenversicherung: Auch für Arbeitnehmer
Die Private Krankenversicherung zählt vor allem Beamte und Selbstständige zu ihren Kunden. Aber auch Arbeitnehmer können sich dort gegen die Kosten von Krankheit und Unfällen, Vorsorge und Diagnosen absichern.
Beamte haben keine Wahl: Sie haben für die Fälle von Krankheit und Unfällen immer eine Private Krankenversicherung (PKV). Selbstständige haben die Wahl: Sie können Versicherungsschutz auch bei einer Gesetzlichen Krankenversicherung suchen. Bei Arbeitnehmern entscheidet die Höhe des Einkommens. Zunächst einmal gehören sie alle der Gesetzlichen Krankenversicherung an, aber wenn das Einkommen an drei aufeinander folgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze oder – kürzer – die Versicherungspflichtgrenze überschritten hat, steht der Weg zum Wechsel in die Private Krankenversicherung offen. Ob er sich lohnt, ist abhängig von der eigenen Biografie.
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Nicht nur ein Vergleich der Beiträge dürfte entscheidend sein, sondern auch die gesundheitliche Verfassung, in der sich der „Versicherungsnehmer“ befindet. Wer „fit wie ein Turnschuh“ ist, mag sich in der „Gesetzlichen“ gut aufgehoben fühlen, wer eher kränkelt, gar immer wieder kehrenden Krankenhausaufenthalten entgegen sehen muss, schätzt vermutlich den Komfort, den ihm die „Private“ bietet. Da aber liegt auch die Crux beim Wechseln.
Denn nicht nur Alter und Geschlecht sind in der „Privaten“ ausschlaggebend für die Beitragshöhe, die – privatrechtlich organisierten und am Gewinnstreben ausgerichteten – Träger machen im Gegensatz zu ihrer gesetzlichen Konkurrenz die Beitragshöhe auch vom jeweils individuellen Risiko abhängig. Eine Gesundheitsprüfung ist Voraussetzung für die Aufnahme. Wer vorbelastet ist, etwa als chronisch von Rückenschmerzen Gepeinigter oder gar als ehemaliger Krebspatient, muss sich auf erhebliche Zuschläge einstellen – wenn nicht gar auf den generellen Ausschluss der Versicherungsleistung in bestimmten Fällen.
Angesichts der erheblichen Zuzahlungen, die auch gesetzlich Versicherte inzwischen leisten müssen, lohnt sich das Nachdenken über den Wechsel dennoch. Wer sich dafür entschieden hat, solle aber noch mehr nachdenken: über die Vielfalt der Leistungsangebote der zahlreichen Träger und die verschiedenen Preise, zu denen diese Leistungen zu haben sind. Ober auch darüber, ob es mit einer Zusatzversicherung – etwa für Zahnersatz oder Krankenhausaufenthalte – nicht auch getan ist.
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