Nicht jeder darf freiwillig krankenversichert sein
Nur ein bestimmter Personenkreis darf freiwillig krankenversichert sein. Dieser muss bestimmte Anforderungen erfüllen, um den Anspruch auf den freiwilligen Versicherungsstatus zu erhalten.
Die freiwillige Krankenversicherung dient vorrangig dem Zweck, einen Versicherungsschutz über die gesetzliche Versicherung hinaus, zu ermöglichen. In den meisten Fällen tritt die freiwillige Krankenversicherung automatisch in Kraft, wenn die Zeit der Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Pflichtversicherung oder in einer Familienversicherung ausgelaufen ist.
Bei Bestehen der Mitgliedschaft in einer Pflichtversicherung muss vom Versicherungsnehmer der Wille und eventuell auch der Grund dafür genannt werden, freiwillig krankenversichert werden zu wollen oder diese als eine Form der Zusatzversicherung zu nutzen. Die gesetzliche Krankenversicherung stellt allerdings immer die Vorrangversicherung dar, die auch nachgewiesen werden muss, wenn der Versicherungsnehmer die freiwillige Krankenversicherung kündigen möchte.
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Zu dem Personenkreis, der Anspruch auf diese Versicherung besitzt, gehören diejenigen, die keinen Anspruch auf Familienversicherung haben oder deren Mitgliedschaft in einer solchen endet. Des Weiteren dürfen Studenten, die das 25. Lebensjahr abgeschlossen haben, eintreten, sowie auch Schwerbehinderte, Spätaussiedler, Empfänger der gesetzlichen Rentenleistungen oder auch Personen, die bisher keiner gesetzlichen Krankenversicherung angehört haben.
Es ist zu beachten, dass der Anspruch, freiwillig krankenversichert werden zu wollen, für gesetzlich Krankenversicherte nur dann besteht, wenn eine bestimmte Vorversicherungszeit vorliegt. Ansonsten gibt es neben diesen beiden Versicherungstypen für die Absicherung im Krankheitsfall noch die Möglichkeit, in eine private Krankenversicherung eintreten. Allerdings sind die damit verbundenen Beiträge nicht nur höher. Darüber hinaus verfällt damit in den meisten Fällen der Anspruch auf eine spätere Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung, wenn sich die Lebenssituation ändert.
Aus diesem Grund ist es auch sehr ratsam, sich bei der Wahl eines Versicherungsschutzes bei einer Krankenkasse im Vorfeld von einem Experten optimal beraten zu lassen. Dieses Vorgehen kann unter Umständen eine Fehlentscheidung abwenden und unnötige Unannehmlichkeiten vermeiden.
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