Lohnanteil für Direktversicherung Entgeltumwandlung
Bei einer Direktversicherung Entgeltumwandlung wird ein Teil des Arbeitnehmergehalts in einen Versicherungsvertrag eingezahlt. Diese Versicherung gehört zur betrieblichen Altersvorsorge.
Eine Mischung aus Versicherungsschutz und Altersvorsorge offeriert die Direktversicherung Entgeltumwandlung. Eingeschlossen werden kann neben der Rentenleistung auch ein Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsschutz. Bis zu einem bestimmten Limit können bei der Direktversicherung Entgeltumwandlung Lohnanteile sozialversicherungs- und steuerfrei gestellt werden. Somit kann man mit einer Direktversicherung Entgeltumwandlung nicht nur fürs Alter vorsorgen, sondern auch Steuervorteile einheimsen. Über eine ergänzende Altersvorsorge sollte man nachdenken, da die gesetzliche Rente in Zukunft für die Altersvorsorge wohl nicht mehr ausreichen wird.
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Deshalb bietet der Staat verschiedene Optionen der Vorsorge hinsichtlich der kapitalgedeckten Zusatzversorgung an. Darunter befindet sich auch die Direktversicherung. Auf betriebliche Altersvorsorge hat man als Arbeitnehmer sogar einen Rechtsanspruch. Dass die Beiträge in Bezug auf die Altersvorsorge während des Arbeitslebens erst im Rentenalter versteuert werden müssen und ansonsten steuerfrei sind, ist der Vorteil dieser Versicherung. In der Regel ist der Steuersatz während der Rentenzeit nämlich deutlich niedriger. Viel geringer ist zudem der tatsächliche Aufwand für die Direktversicherung, was der gleichzeitigen Ersparnis von Sozialversicherungsbeiträgen geschuldet ist.
Für den Arbeitnehmer als versicherte Person schließt der Arbeitgeber bei einer Direktversicherung einen Altersvorsorgevertrag ab. Diese Anlage erfolgt bei einem Versicherungsunternehmen. Der Arbeitnehmer beziehungsweise dessen Hinterbliebene sind Bezugs- respektive Leistungsberechtigte. Als einer der fünf möglichen Altervorsorgewege gehört die Direktversicherung zur betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber überweist den gewählten Betrag direkt an den Versicherer, nachdem er diesen vom Bruttoentgelt des Arbeitnehmers abgezogen hat und so eine Entgeltumwandlung vollzieht. Dass netto bei weitem nicht so viel in Abzug gebracht wird, wie als Versicherungseinzahlung vertraglich fixiert wurde, ist ebenfalls von Vorteil. Das 60. Lebensjahr kann dabei als frühester Rentenbeginn festgelegt werden.
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