Lebensversicherungen: Rückkauf sinnvoll oder nicht?

Viele Versicherungsnehmer kommen in die Lage, bestimmte Versicherungsbeiträge nicht mehr zahlen zu wollen oder zu können. Es muss aber im Einzelfall betrachtet werden, ob ein Rückkauf sich wirklich lohnt.

 

Die Kündigung einer Lebensversicherung wird auch als Rückkauf der Selbigen bezeichnet und ist ein im Versicherungswesen häufig auftretender Vorgang. Es kann jederzeit dazu kommen, dass die Finanzplanung des Versicherungsnehmers sich verändert hat, und eine in der Vergangenheit abgeschlossene Versicherung, nicht mehr in das neue Konzept zu passen scheint. Versicherte sollten wissen, wie der Versicherungsrückkauf geregelt ist, und worauf man zu achten hat.

Lebensversicherungen dürfen laut Versicherungsvertragsgesetz jederzeit zum Ende der aktuellen Versicherungsperiode zurückgekauft werden unter der Voraussetzung, dass überhaupt ein positiver Rückkaufswert besteht. Hiervon betroffen sind neben den Lebensversicherungen auch Rentenversicherungen in der Aufschubzeit, Ausbildungsversicherungen und Sterbegeldversicherungen. Falls es sich um andere Versicherungen handeln sollte, muss im Vertrag erst geprüft werden, ob ein solches Rückkaufsrecht vom Versicherer gewährt wurde. Diese Vereinbarung wird zum Beispiel häufig bei Berufsunfähigkeitsversicherungen getroffen.

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Wird von dem Rückkaufsrecht tatsächlich Gebrauch gemacht, ist der Versicherer zur Rückzahlung des Rückkaufswertes verpflichtet. Es ist allerdings so, dass dieser Wert nicht der Summe der in der Vergangenheit geleisteten Beiträge entspricht. Gerade zu Beginn der Laufzeit einer Versicherung wird der Rückkaufswert teilweise deutlich unter der Summe der geleisteten Beiträge liegen. Dieses begründet sich dadurch, dass Betriebsaufwendungen und Gewinnmargen Teil der Beiträge sind, im Rückkaufswert aber natürlich nicht mehr auftauchen können. Am Ende der Laufzeit verbessert sich das Verhältnis von Rückkaufswert und Beitragszahlungen der Vergangenheit aber wieder.

Falls die Versicherung nur deshalb gekündigt werden soll, weil der Versicherungsnehmer die finanzielle Belastung aus den Beitragszahlungen nicht mehr tragen kann, bieten sich alternativ noch andere Vorgehensweisen an. Dazu gehört zum Beispiel ein Antrag auf Beitragsfreistellung bei dem Versicherer, der Verkauf der Versicherung auf einem Sekundärmarkt oder auch ein nur teilweiser Rückkauf der Versicherung.

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