Lebensversicherung verkaufen als gute Alternative
Wer seine Lebensversicherung nicht mehr bedienen kann, der konnte die Versicherung früher nur kündigen, was hohe Verluste mit sich brachte. Mittlerweile kann der Versicherungsnehmer die Lebensversicherung verkaufen.
Für viele Deutsche ist die Kapitallebensversicherung nach wie vor ein wichtiger Bestandteil ihrer Altersvorsorge. Doch nicht immer kann eine solche Versicherung auch bis zum Ende der Laufzeit finanziell bedient werden. Immerhin haben Kapitallebensversicherungen meist Laufzeiten von 20 oder 30 Jahren. Immer wieder kommt es deswegen vor, dass während dieser Zeit das Geld beispielsweise dringend für andere Anschaffungen benötigt wird. Früher hatte der Versicherungsnehmer dann nur die Möglichkeit, die Lebensversicherung zu kündigen. Das allerdings brachte viele Nachteile mit sich, denn im Falle einer solchen Kündigung erhält der Versicherungsnehmer nur den Rückkaufwert, der bereits bei Vertragsabschluss prognostiziert wird. Darüber hinaus werden von diesem Betrag noch administrative Kosten abgezogen, beispielsweise für die Verwaltung und den Vertrieb. Verluste sind bei der Kündigung der Lebensversicherung also in der Regel vorprogrammiert. Vor allen Dingen dann, wenn die Kündigung in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss erfolgt.
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Seit einigen Jahren gibt es allerdings eine Alternative zur Kündigung, denn mittlerweile können Versicherungsnehmer ihre Lebensversicherung verkaufen. Eine Lebensversicherung verkaufen ist für den Versicherungsnehmer deutlich attraktiver, weil unter anderem der finanzielle Verlust deutlich geringer ausfällt. So zahlen beispielsweise die Gesellschaften, die die Lebensversicherungen aufkaufen, deutlich höhere Beträge als die Versicherungsgesellschaften selbst. Der Vorteil liegt dabei in der Regel bei 10 bis 20 Prozent. Auch steuerlich bringt eine Lebensversicherung verkaufen mehr als die Kündigung. Anders als bei der Kündigung fallen beim Verkauf nämlich keine Steuern an.
Allerdings gibt es auch beim Verkauf der Versicherung einige Besonderheiten zu beachten. So darf die Restlaufzeit beispielsweise 25 Jahre nicht überschreiten und der Mindest-Rückkaufwert muss bei 5.000 Euro liegen. Darüber hinaus sind fondsgebundene Policen oder Direktversicherungen meist von einem Verkauf ausgeschlossen, anders als kapitalbildende Lebensversicherungen, die von den Gesellschaften meist problemlos aufgekauft werden.
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