Kinder-Krankenversicherung: gesetzlich oder privat?
Wenn beide Elternteile dem gleichen System, also der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung angehören, gestaltet sich die Versicherung des Kindes einfach. Schwieriger wird es bei unterschiedlichen Systemen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Kinder über die Eltern kostenlos in der sogenannten Familienversicherung mitversichert. Grundsätzlich gilt, dass die Kinder bei dem Elternteil mitversichert sind, der über das höhere Einkommen verfügt. Da die kostenlose Mitversicherung der Kinder einen großen Vorteil bildet, rechnet es sich in vielen Fällen für gesetzlich Versicherte, die über die Versicherungspflichtgrenze (Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2010: 4.162,50 Euro) hinaus verdienen, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben. Sie zahlen dort zwar höhere Beiträge, aber immer noch weniger, als wenn sie für jedes Kind eine einzelne Versicherung in einer privaten Kasse abschließen müssten. An dieser Stelle besteht also eine Wahlmöglichkeit. Falls das Kind jedoch über ein eigenes Einkommen, wie eine Halbwaisenrente oder Zinseinkünfte aus einem Erbe verfügt, das die Summe von monatlich 355 Euro überschreitet, muss es auch in der gesetzlichen Versicherung zusätzlich versichert werden. Die Kosten sind etwa so hoch wie bei den privaten Krankenkassen. Wenn das Kind arbeitet, liegt die Grenze bei 400 Euro.
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Sind beide Elternteile privat krankenversichert, muss auch das Kind ab der Geburt privat versichert werden, was in der Regel etwa 100 Euro monatlich kostet. Die private Krankenkasse muss das Kind in den ersten beiden Monaten seines Lebensalters aufnehmen, auch wenn es krank sein sollte. Es kann auch zu einem späteren Zeitpunkt in die private Krankenkasse wechseln. Meistens wird die Krankenkasse der Eltern auch für das Kind gewählt; einige Unternehmen bieten auch Versicherungspolicen für die Kinder allein an. Sind die Eltern beihilfeberechtigt, ist es das Kind auch. Ebenso gilt, dass der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrages zu zahlen hat, wenn der Arbeitnehmer angestellt ist. Zusätzliche Leistungen für die Kinder können durch private Zusatzversicherungen vereinbart werden. Dabei gilt es – auch schon bei der Wahl der passenden privaten Kasse - besonders auf die Zahlung für kieferorthopädische Leistungen zu achten, da diese häufig von Kindern in Anspruch genommen werden.
Ist ein Elternteil Mitglied in der gesetzlichen, der andere in der privaten Krankenversicherung, ist für die Krankenkasse des Kindes entscheidend, ob das Einkommen des privat Versicherten über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Ist das der Fall, muss das Kind auch privat versichert werden; eine Wahlmöglichkeit besteht nicht. Liegt das Einkommen unterhalb der Grenze, kann das Kind beitragsfrei bei dem Partner mitversichert werden, der in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist.
Diese Regelungen gelten für alle Kinder unter 18 Jahre, auch für Adoptiv- und Pflegekinder, die ständig im Haushalt leben. Kinder, die noch nicht 23 Jahre alt sind und keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, sind bei den Eltern mitversichert. Gehen sie einer Schul- oder Berufsausbildung nach, ist die Altersgrenze von 25 Jahren entscheidend. Für Studenten bieten die Krankenversicherungen gesonderte Tarife an.
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