Wer sein Auto stilllegt und keine Kfz-Versicherung mehr braucht, sollte rechtzeitig an die Kündigung denken. Auch beim Versicherungswechsel sind Kündigungsfristen und Termine zu beachten.
Für eine Kündigung der Autoversicherung kann es die unterschiedlichsten Gründe geben. Vielleicht steht ein längerer Auslandsaufenthalt an und der Pkw wird in der Zwischenzeit nicht benötigt. Vielleicht soll ein Auto auch ganz stillgelegt werden. Einer der häufigsten Gründe für eine Vertragskündigung dürfte aber der Versicherungswechsel sein. Damit die Vertragsauflösung jeweils gültig über die Bühne geht, sind in allen Fällen einige Formalia zu beachten.
Mit zu den wichtigsten Voraussetzungen für eine gelingende Vertragsbeendigung zu den gewünschten Konditionen stellt die Beachtung der einschlägigen Fristen dar. Eine Kündigung ist nicht immer und zu jedem beliebigen Zeitpunkt möglich. Oft bestehen einmonatige Kündigungsfristen, die aber auch nur bei entsprechender Berechtigung wahrgenommen werden können. Als erstes sollte sich der Autobesitzer daher kundig machen, wie es um die konkreten Vertragsbedingungen im eigenen Fall steht.
Ein weiterer wichtiger Punkt sollte die Frage sein, wie es um den Versicherungsschutz nach einer Vertragsauflösung bestellt ist. Wird gar kein Schutz mehr benötigt, ist dennoch die Überlegung, was etwa mit erworbenen Tarifvorteilen und einer erreichten Schadenfreiheitsklasse geschieht. Hier ist in bestimmten Fällen auch die Weitergabe von finanziellen Vorteilen an Angehörige möglich. Eine Option, die zum Beispiel Großeltern im Blick auf ihre Enkel in Betracht ziehen können. Eine mögliche Übernahme von Schadenfreiheitsrabatten ist auch zwischen unterschiedlichen Assekuranzen bei einem Versicherungswechsel vornehmbar. Der Autofahrer sollte sich nach Möglichkeit auch hierzu schon vor der Kündigung und einem Neuvertrag erkundigen. Insbesondere sollte aber vermieden werden, dass sich eine versicherungsfreie Zeitspanne ergibt, bis eine neue Kfz-Versicherung zu greifen beginnt.
So sind es also eine ganze Reihe von Einzelpunkten, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit einer Vertragskündigung zu bedenken hat. Hilfestellungen rund um den Versicherungswechsel bietet oft der neue Versicherer, der ja ein Interesse an dem zügigen und problemfreien Übergang von der einen Assekuranz zur neuen hat. Auch bei einer temporären Stilllegung findet der Autobesitzer die nötigen Hintergrundinformationen bei den verschiedensten Stellen. Nicht zuletzt die staatlichen Meldebehörden wie etwa die Landratsämter können hier eine mögliche Anlaufstation sein.
