Jahresbeiträge können oftmals auch gesplittet werden

Viele Vereine und Versicherungen bieten ihren Mitgliedern eine Splittung der Jahresbeiträge an. Die monatlichen Raten sind für viele Vereinsmitglieder oder auch Versicherungsnehmern einfacher zu begleichen.

 

Bei einem Vertragsabschluss müssen in der Regel auch monatliche Zahlungen geleistet werden. Sind die Zahlungen gleichbleibend hoch, so ermitteln die Vertragspartner für die Ratentilgung die Jahresbeiträge. Besonders Versicherungen nutzen diese Art der Beitragsermittlung. Doch damit der Kunde aufgrund der oftmals hohen Jahresbeiträge nicht in Zahlungsverzug gerät, werden die Beiträge oftmals in Monats- oder auch Quartalsbeiträge aufgeteilt. In der Regel wird dem Kunden ein Mitspracherecht erteilt und er kann selbst entscheiden, wie er den Jahresbeitrag zurückzahlen möchte. Oftmals kann er sich für die Zahlungstilgung zwischen 3, 6, 9 und 12-monatigen Raten entscheiden.

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Neben einigen Versicherungen bieten auch Vereine ihren Mitgliedern die Möglichkeit, Vereinsbeiträge monatlich abzuzahlen. Im Normalfall bezieht sich die Höhe der Jahresbeiträge darauf, für wie lange die Mitgliedschaft gilt. Entscheidet sich ein Vereinsmitglied beispielsweise für eine zweijährige Mitgliedschaft, so fallen die monatlichen Mitgliedschaftsbeiträge geringer aus, als wenn sich das Mitglied für eine 6-monatige Vereinsmitgliedschaft entscheidet. Allerdings sind die meisten Vereine auch bestrebt, dass ihre Mitglieder den Vereinsbeitrag jährlich im Voraus zahlen. Diese Vorauszahlung wird oftmals mit einer Preisersparnis belohnt. Nicht selten kommt es vor, dass die Mitglieder aufgrund der Vorauszahlung einen Monatsbeitrag geschenkt bekommen.

Zahlt ein Versicherungsnehmer den Versicherungsbeitrag jährlich, so kommen auch keine zusätzlichen Kosten auf ihn zu. Werden die Leistungen jedoch monatlich oder quartalsweise beglichen, so muss der Versicherungsnehmer an das Unternehmen auch sogenannte Teilzahlungszuschläge zahlen. Bei einer quartalsweisen Beitragszahlung kommen im Normalfall drei Prozent an Teilzahlungsaufschläge zu der eigentlichen Beitragszahlung hinzu. Werden die Versicherungsbeiträge monatlich gezahlt, so muss der Versicherungsnehmer mit einem fünfprozentigen Teilzahlungsaufschlag rechnen. Aus diesem Grund entscheiden sich einige Versicherungsnehmer auch dafür, den Jahresbeitrag nicht zu splitten.

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