Hausratversicherung kündigen – so macht man es richtig
Aus welchem Grund auch immer man mit einer Hausratversicherungs-Police nicht zufrieden ist – je früher man die Kündigung abschickt, desto früher kann man sich eine vorteilhaftere Police aussuchen.
Hausratversicherungs-Policen haben oft eine einjährige Vertragslaufzeit, die sich automatisch verlängert, wenn der Kunde nicht rechtzeitig kündigt. Üblicherweise muss die Kündigung vier Wochen vor Ablauf des Vertrags beim Versicherer eintreffen, damit die automatische Verlängerung nicht stattfindet. Damit der Kunde belegen kann, dass die Kündigung erfolgt ist, tut er gut daran, diese per Einschreiben abzuschicken – so wird die Versicherungsfirma nicht in Versuchung geführt, den Zugang des Schreibens abzustreiten.
Außerordentlich kann der Kunde kündigen, wenn der Versicherer den Preis der Police erhöht. Über die Preiserhöhung muss der Versicherer seine Kunden schriftlich informieren. Diese können die Erhöhung stillschweigend akzeptieren, oder sie ablehnen; in diesem Fall gilt die Police zum Datum der Preiserhöhung gekündigt.
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Nach einer Kündigung wird der Versicherer oftmals versuchen, den Kunden telefonisch zu kontaktieren, um ihn doch noch zurückzulocken. Die Versicherung wird dem Kunden vorschlagen, eine passendere Police, eventuell mit einer niedrigerer Versicherungssumme und damit zu einem günstigeren Preis, abzuschließen.
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