Haftpflicht und Teilkasko im Vollkasko-Vergleich
Wie bei allen Versicherungen geht es bei einer Vollversicherung darum, möglichst viel an potenziellem Schaden abzudecken. Die erhöhte Sicherheit hat jedoch ihren Preis. Im Vergleich zeigen sich die Unterschiede.
Mit der gesetzlichen Haftpflichtversicherung hat der Gesetzgeber eine Grundlage geschaffen, die jeden Autofahrer vor sich selbst wie anderen schützt. Dabei wird der Schaden von der Versicherung desjenigen übernommen, dem die Schuld nachgewiesen werden kann. Das hört sich alles soweit ganz sicher ausgeklügelt und für alle Seiten befriedigend an, doch so simpel stellen sich die realen Fälle oft nicht dar. Was passiert beispielsweise, wenn kein Schuldiger gefunden werden kann? Ob Fahrerflucht, lange Gerichtsverhandlungen oder ganz einfach Schäden durch nicht versicherte Personen wie Radfahrer, Passanten, Tiere. Dasselbe gilt, wenn man mit dem Auto im Ausland unterwegs ist und die gesetzliche Lage erst geklärt werden muss.
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In vielen solchen Fällen, und derer sind nicht gerade wenige, ist die einzige mögliche Abhilfe eine zusätzliche Versicherung. Nicht ohne Grund gibt es für das Auto gleich mehrere Optionen, sich zusätzlich versichern zu lassen, handelt es sich doch um das Schmuckstück vieler Haushalte und nicht selten die teuerste Investition. Da aber nicht alle Fahrzeuge einen so hohen Wert besitzen wie manche Neuwagen, gibt es verschiedene Modelle der Zusatzversicherung für Autofahrer. Keine solche Versicherung nötig hat der, welcher den Wert seines Autos nicht besonders hoch einschätzt und im Schadensfall ohne Mühe sich ein gleichwertiges Automobil leisten kann. Voll- sowie Teilkasko-Versicherungen sind vorrangig dazu da, den Mehrwert eines Wagens zu schützen, dessen Verlust eine beträchtliche Einbuße für den Inhaber bedeuten würde. Tatsache ist, dass die gesetzliche Haftpflicht nur den Schaden des anderen berücksichtigt und daher nur für Schäden aufkommt, die der Fahrer an anderen Fahrzeugen angerichtet hat. Für Schäden am eigenen Wagen, die durch die Haftpflicht des anderen nicht gedeckt werden, kommt nur eine Halb- oder Vollkasko-Versicherung auf.
Die Unterschiede zwischen einer Voll- und einer Teilkasko-Versicherung sind beträchtlich, bedenkt man den schlimmsten Fall eines Totalschadens ohne Schuldigen, der dafür aufkommen würde. Die Teilkasko zahlt zwar für solche Schäden, welche von der Haftpflicht aufgrund mangelnder Schuldigen nicht abgedeckt werden, nicht aber für die Schäden am eigenen Fahrzeug, die bei einem eigenverschuldeten Unfall entstehen. Teilkasko schützt daher gegen Vandalismus, nicht aber gegen den Schaden am eigenen Wagen durch eigenen Leichtsinn. Nur die Vollkasko-Versicherung deckt alle Schäden ab. Ausgenommen sind natürlich Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit, wie Alkohol am Steuer oder Mutwilligkeit, entstanden sind.
Was für alle drei Versicherungsarten gilt, ist, dass der Wagentyp wie auch die Risikogruppe eine entscheidende Rolle bei der Höhe der Beiträge spielen. Bei Fahranfängern ist die Risikogruppe generell hoch angesetzt und wird erst mit der Zeit gesenkt; kann aber auch durch Unfälle ansteigen. Verständlicherweise gilt auch für besonders PS-starke Fahrzeuge eine hohe Gefahrenklasse, ebenso wie für Motorräder. Um die Kosten für eine Vollkasko-Versicherung zu senken, kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. Dadurch, und mit einer niedrigen Einstufung in der Gefahrenklasse, kann eine Vollkasko durchaus für jedermann eine Alternative und Sicherheit zur gesetzlichen Haftpflicht darstellen.
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