Grundsicherung für Rentner gegen drohende Altersarmut
Die Grundsicherung für Rentner ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung, die die Kosten des Lebensunterhaltes im Alter absichern soll. Es gibt sie in Deutschland seit Anfang 2003.
Die Grundsicherung für Rentner wird ganz korrekt "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" genannt und ist im zwölften Buch des Sozialgesetzbuches geregelt. Diese Sozialleistung können alle Personen beantragen, die das vorgeschriebene Alter erreicht haben und nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Diese Grundsicherung soll das Existenzminimum abdecken, welches vor allem Unterstützung für Nahrung, Wohnung, Kleidung und medizinische Versorgung abdeckt. Die Definition des Existenzminimums ist jedoch immer relativ und von Kultur zu Kultur verschieden.
Rentner, die Leistungen zur Grundsicherung erhalten, beziehen pauschalisierte Regelsätze, die von den einzelnen Landesregierungen festgesetzt werden. Seit Mitte 2009 beträgt der Regelsatz 359 Euro pro Monat. Neben diesem Regelsatz können auch Mehrbedarfe, zum Beispiel für die Folgen und Beeinträchtigung bei einer Behinderung, geltend gemacht werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, in einer Reihe von Sonderfällen Ansprüche geltend zu machen. Das sind zum Beispiel Schuldenübernahmen bei drohendem Verlust der Wohnung oder die Übernahme der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Auch Darlehen können unter Umständen beantragt werden.
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Die Grundsicherung für Rentner wird mit einem eventuellen zusätzlichen Einkommen gegengerechnet. Auch bestehendes Vermögen muss wie bei der normalen Sozialhilfe zunächst aufgebraucht werden, bevor der Staat Sozialleistungen zahlt. Auch die Einkünfte und das Vermögen des Lebenspartners werden unter Umständen angerechnet. Alle monatlich eingehenden Einkünfte werden also auf die Leistung angerechnet und vermindern somit den Betrag der Grundsicherung. Doch es gibt auch eine Reihe von Einkunftsarten, die bei der Berechnung der Grundsicherung keine Berücksichtigung finden. Dies sind unter anderem weitere Sozialleistungen, wie zum Beispiel Pflegegeld oder Blindengeld, die gesetzlich geltende Grundrente, Schmerzensgeld, Elterngeld und Zuwendungen aus der Pflegeversicherung. Die Grundsicherung wird in der Regel immer für zwölf Monate gewährt. Dann werden die Voraussetzungen erneut geprüft, und gegebenenfalls werden die Leistungen dann angepasst.
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