Gekündigte Lebensversicherung: Beitragsrückzahlungen

Die vorzeitig gekündigte Lebensversicherung ist keine Seltenheit. Viele Deutsche, die eine Lebensversicherung als Altersvorsorge und Absicherung abgeschlossen haben, kündigen diese vor Ablauf.

 

Bis vor wenigen Jahren galten Lebensversicherungen in Deutschland als eine gute zusätzliche Altersvorsorge. Mittlerweile sprechen allerdings die sinkenden Renditen gegen die Kapitallebensversicherung. Die Durchschnittsverzinsung beträgt derzeit rund fünf Prozent, was ein niedriges Niveau ist. Dennoch sind Lebensversicherungen auch heute noch eine weitverbreitete Kapitalanlage vieler Deutscher. Mit ihr werden die sogenannten biometrischen Risiken, also der Tod oder die Langlebigkeit, abgesichert. Aber auch andere Ereignisse können vertraglich festgelegt und versichert werden. Am häufigsten sind jedoch die Todesfallversicherung und die sogenannte Erlebensfallversicherung. Hier ist der Versicherungsfall das Erleben eines bestimmten, vertraglich fixierten Zeitpunktes.

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Ein Großteil aller Lebensversicherungen wird vor dem Ablauf des Vertrages gekündigt. Die Gründe hierfür können unter anderem der Verlust der Arbeitsstelle oder plötzlich auftretende finanzielle Engpässe sein. Eine gekündigte Lebensversicherung wirkt sich zwar positiv auf die eigene Liquidität aus, bedeutet es doch, dass die laufenden Kosten für die Versicherungsbeiträge wegfallen und man Kapital zurückerstattet bekommt, doch es bedeutet vor allem, dass der Anleger erhebliche Verluste in Kauf nehmen muss. Der Rückkaufswert, der zur Auszahlung kommt, ist bei Kapitallebensversicherungen niedrig, weil unter anderem erhebliche Stornogebühren anfallen. Wer sich mit dem Gedanken trägt seine Lebensversicherung zu kündigen, sollte also zunächst das Kleingedruckte des Versicherungsvertrages lesen.

Besonders groß sind die Verluste, wenn der Vertrag erst wenige Jahre bespart wird. Die Relation zwischen der Ansparsumme und dem Betrag, der im Kündigungsfall ausgezahlt wird, ist hier besonders ungünstig für den Versicherungsnehmer. Das liegt unter anderem an den erheblichen Provisionen, die bei Vertragsabschluss für die Vermittlung fällig geworden sind. Da eine gekündigte Lebensversicherung gerade in diesen Fällen die Versicherungsnehmer extrem benachteiligen, wurde die Rechtsprechung in Deutschland geändert. Heute gibt es einen sogenannten Mindestrückkaufswert, der definitiv ausgezahlt werden muss.

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