Freiwillig krankenversichern - für wen gilt das?
Die gesetzliche Versicherungspflicht in Deutschland ist einkommensabhängig. Freiwillig krankenversichern muss sich auf jeden Fall derjenige, dessen Einkommen über dieser Versicherungspflichtgrenze liegt.
Arbeitnehmer, deren monatliches Arbeitsentgelt unter der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Versicherungspflichtgrenze liegt, sind gesetzlich versichert. Steigt das Einkommen über diese Grenze oder wird der Schritt in die berufliche Selbstständigkeit geplant, muss man auch über die Krankenversicherung nachdenken. Hier besteht nun die Wahl zwischen einer privaten Krankenversicherung und der Möglichkeit, freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben. Während für die private Krankenversicherung das Eintrittsalter und der gewählte Tarif ausschlaggebend für die Beitragsberechnung sind, richtet sich der freiwillige Beitrag bei den gesetzlichen Krankenkassen ausschließlich nach dem Einkommen. Ein wichtiges Entscheidungskriterium ist hier sicherlich der Familienstand des Versicherten. Wer seine nicht berufstätige Ehefrau und möglicherweise auch Kinder ebenfalls freiwillig krankenversichern muss, für den ist die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse auf freiwilliger Basis wahrscheinlich die kostengünstigere Variante. Im Rahmen der Familienhilfe muss für die nicht berufstätigen Familienmitglieder in der gesetzlichen Krankenkasse nämlich kein zusätzlicher Beitrag entrichtet werden. Private Krankenversicherer dagegen kennen die kostenfreie Familienversicherung nicht.
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Inzwischen gibt es in Deutschland einheitliche Beiträge für alle gesetzlichen Krankenkassen. Wer sich freiwillig krankenversichern will, sollte seine Entscheidung abhängig machen vom Leistungskatalog. Hier gibt es teilweise gravierende Unterschiede. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten unterschiedliche Programme an, die sich teilweise durch sogenannte Bonusschecks in bares Geld umwandeln lassen. Auch sogenannte DMP-Programme für chronisch Erkrankte bieten zusätzliche Anreize. Ausschlaggebend sollte aber auch der eigene Gesundheitszustand sein. Bei privaten Krankenversicherungen wird in der Regel eine Selbstbeteiligung eingerechnet, die bei der freiwilligen Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse nicht anfällt. Dafür erhält man von der privaten Krankenkasse eine Beitragsrückerstattung, wenn man während eines Jahres keine ärztlichen Leistungen in Anspruch genommen hat.
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