Eine Zusatz-Pflegeversicherung reduziert die Risiken

Die Pflegeversicherung ist eine der fünf in Deutschland vorgeschriebenen Pflichtversicherungen. Sie deckt in den verschiedenen Stufen der Pflegeintensität aber nur einen Teil der Kosten.

 

Eine Zusatzversicherung ist deshalb sehr zu empfehlen, denn besonders in der Pflegestufe 3 übersteigen die Kosten das, was von der Pflegeversicherung erstattet wird. Hat der Pflegebedürftige dazu noch eine geringe Rente, sind auch die Ersparnisse zur Deckung der Kosten schnell aufgezehrt. Die Pflegeversicherung greift aber nicht nur bei Rentnern, sondern bei allen Personen, die pflegebedürftig sind. Der Betroffene ist dabei dazu verpflichtet, durch eigene Mithilfe seinen Zustand positiv zu beeinflussen und beispielsweise durch die Teilnahme an Rehabilitationsmaßnahmen den Pflegezustand möglichst bald zu verändern. Soweit möglich, soll dabei auch die ambulante Pflege immer Vorrang haben vor einer stationären Pflege. Die ambulante Pflege kann dabei sowohl durch Familienangehörige sowie qualifizierte Dritte erfolgen. Als pflegender Familienangehöriger erhält man dabei das sogenannte Pflegegeld als Aufwandsentschädigung. Die Vergütung einer qualifizierten Pflegeperson wird dabei über die sogenannten Sachleistungen gewährleistet.

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Kann die ambulante Pflege zu Hause nicht mehr geleistet werden, tritt mit der Dauerpflege, auch vollstationäre Pflege genannt, die nächste Leistungsstufe der Pflegeversicherung in Kraft. Dies erfordert die Verlegung des Pflegebedürftigen in ein Pflege- oder Altenheim. Da der Pflegebedürftige verpflichtet ist, die durch die Pflegeversicherung nicht gedeckten Kosten für die stationäre Pflege selbst zu übernehmen, empfiehlt sich besonders für einen solchen Fall der Abschluss einer Zusatzversicherung. Denn in den meisten Fällen reicht das Geld der Pflegeversicherung nicht aus, um alle notwendigen Maßnahmen bei einer stationären Unterbringung zu bezahlen. Somit muss der Pflegebedürftige den Differenzbetrag aus eigenen Mitteln aufbringen. Dieses Risiko übernimmt die Zusatzversicherung, sodass die Rente und eventuelle Ersparnisse unangetastet bleiben. Die Zusatzversicherung wird in dem Moment beitragsfrei gestellt, in dem ein Pflegefall eintritt, und zahlt dann bis zum Lebensende des Versicherten. Die Leistung kann dabei sowohl im In- wie im Ausland gewährt werden.

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