Eine Feuerversicherung ist sinnvoll und preiswert

Jeder Wohneigentümer sollte deshalb eine Feuerversicherung abschließen, weil dadurch die Schäden an der Wohnungseinrichtung oder am Gebäude durch Feuereinwirkung von der Versicherungsgesellschaft ersetzt werden.

 

Die Feuerversicherung kann nur in Kombination mit einer Wohngebäudeversicherung oder einer Hausratsversicherung abgeschlossen werden und dient der Deckung von Schäden in der Wohnung oder am Wohngebäude. Diese Schäden müssen durch Feuer, Blitzschlag, Schwelbrand oder Explosion entstanden sein, um den vertraglichen Leistungsanspruch zu erhalten. Bei Abschluss der Wohngebäudeversicherung ist darauf zu achten, ob der Leistungsersatz bei einem entstandenen Schaden den aktuellen Zeitwert oder den Neuwert des bewohnten Gebäudes begleichen soll. Letztlich ist davon natürlich auch die Höhe der zu zahlenden Beitragssumme abhängig.

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Wenn ein Gebäude über eine Kreditgesellschaft finanziert werden soll, dann ist der Nachweis einer solchen Wohngebäudeversicherung für die Kreditvergabe verpflichtend. Angaben zur Bauweise, zu Schäden im Bestand oder auch zur Nutzung des Gebäudes müssen bei Versicherungsabschluss ebenso mitgeteilt werden. Jeder Versicherungsnehmer ist verpflichtet, diese Aussagen bei entsprechender Notwendigkeit zu ändern. Denn ansonsten könnte der Versicherungsschutz bei Verletzung dieser Mitteilungspflicht entfallen.

Im Gegensatz dazu werden bei Abschluss einer Feuerversicherung über eine Hausratsversicherung nur die Schäden an der Hauseinrichtung übernommen. Dabei sollte der Versicherungsnehmer darauf achten, ob die Möbel und Wertgegenstände seiner Wohnung nur zum Wiederbeschaffungswert oder zum Kaufpreis von dem Versicherungsanbieter ersetzt werden. In den meisten Fällen verzichten die Versicherungsgesellschaften auf einen Leistungsersatz in Höhe des Beschaffungswertes.

Um aber nicht unterversichert zu sein und möglicherweise nicht den vollständigen Leistungsersatz von seinem Versicherungsgeber zu bekommen, muss bei Bedarf die Versicherungssumme und die Beitragsleistung erhöht werden. Dies ist häufig dann der Fall, wenn zum Beispiel eine kostenintensive Küche angeschafft oder eine aufwendige Sanierung durchgeführt wird. Wenn möglich, sollte beispielsweise schon während der Montage von hochwertigen Sanitäranlagen, die Versicherungsanstalt informiert und der Vertrag entsprechend neu ausgearbeitet werden.

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