Diese fünf Merkmale zeichnen eine gute Zahnversicherugn für Kinder aus
Mit der Gesundheitsreform wurden die Leistungen durch die gesetzliche Krankheitsversicherung in einigen Bereichen der medizinischen Versorgung eingeschränkt. Betroffen ist davon auch der zahnmedizinische Bereich.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen beschränken sich teilweise nur noch auf die sogenannte Grundversorgung. In einem Leistungskatalog(Stand: 2010) sind diese etwa 50 festgelegten stomatologischen Befunde genau definiert. Zu dieser Regelversorgung gehören u.a. die Behandlung, das Material und der Zahnersatz. Müssen Zähne ersetzt werden, dann kann das unter Umständen sehr kostenintensiv für die Versicherten werden. Zwar werden durch die Kassen sogenannte Festzuschüsse gezahlt, die durch Boni prozentual erhöht werden können, aber einen nicht geringen Teil der Kosten muss der Patient selber tragen. Die Höhe der gewährten Boni wird durch den Nachweis der erfolgten Vorsorgeuntersuchung beeinflusst. Kann dieser (2010) z.B. über 5 Jahre anhand des Nachweisheftes dokumentiert werden, erhält der Patient 10 % der Kosten zusätzlich zur Kassenleistung erstattet.
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Von diesen Änderungen sind nicht nur die Leistungen für Erwachsenen, sondern auch die für Kinder betroffen. Daher ist es empfehlenswert eine sogenannte Zahnzusatzversicherung, die von vielen Versicherungsgesellschaften angeboten wird, abzuschließen. Die versicherten Leistungen werden in dem abgeschlossenen Vertrag festgelegt. Zu diesen gehören unter anderem Zahnfüllungen, kieferorthopädische Behandlungen, der Zahnersatz und die Paradontosebehandlung. Wird diese Versicherung für Kinder abgeschlossen, dann ist es wesentlich, dass kieferorthopädische Behandlungen übernommen werden. Bei der gesetzlichen Krankenkasse wird diese nur übernommen, wenn die Zahnfehlstellung etwa 30 % beträgt. Dabei bleibt unberücksichtigt, dass gerade eine Fehlstellung der Zähne zahlreiche Auswirkungen auf die Gesundheit hat.
Die Zahnzusatzversicherung ist gerade für Kinder empfehlenswert. Beim Vertragsabschluss sollten die volle Übernahme Kosten bei einer kieferorthopädischen Behandlung und beim Zahnersatz vereinbart werden. Des Weiteren eine Teil- oder Vollerstattung der Kosten für eine professionelle Zahnreinigung, Wurzelbehandlung, der Prophylaxe (Versiegelung der Zähne) oder Auswahl des Füllungsmaterials. Ein Angebotsvergleich der verschiedenen Versicherungen ist auch hier angebracht. Bei gleicher Leistung unterscheiden sich die Beiträge wesentlich. Ist das Kind 15 Jahre alt, weiblich und hat bisher keine Zahnprobleme, dann müssten bei gleicher Versicherungsleistung (Stand: 2010) bei der ARAG Z 100 9,90 €, bei der CSS Top 17,34 € und bei der R+V Premium + ZV 20,72 € monatlich gezahlt werden. Wesentlich für den Abschluss ist auch das Alter des Kindes. Ist es 22 Jahre alt, dann wären die Beiträge bei gleicher Leistung und den angegebenen Versicherungen 25,67 €, 21,74 € und 32,73 €. Es ist also überlegenswert so zeitig wie möglich diese Versicherung abzuschließen.
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