Die Vorteile der Rürup-Rente
Eine Form der Altersvorsorge ist die Rürup-Rente. Sie wird staatlich gefördert und wurde für Selbstständige und Freiberufler entwickelt. Es gibt sie seit dem Jahre 2005 und man kann sie steuerlich absetzen.
Die Rürup-Rente ist eine Form der Vorsorge im Alter, die es seit dem Jahr 2005 gibt. Speziell Selbstständige und Freiberufler können in den Genuss dieser Rente kommen und so die Förderungen vom Staat ausschöpfen. Ebenso haben Arbeitnehmer und Beamte die Möglichkeit diese Form der Altersvorsorge zu nutzen.
Bevor man sich für die Rentenform Rürup entscheidet, sollte man einige Aspekte beachten und überlegen. Wichtig sind hierbei der richtige Vertrag und die richtige Form der Altersvorsorge, denn die Rürup-Rente kann mit anderen Versicherungen, wie beispielsweise einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert werden. Dies hängt vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ab, ob die Rürup-Rente in Kombination oder einzeln angeboten wird. So gibt es auch die Alternative der fondsgebundenen Rürup-Rente. Hier werden die Beiträge auf Fonds verteilt und bei positiven Entwicklungen an der Börse profitiert der Anleger.
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Sucht man nach den Vorteilen, die die Rürup-Rente mit sich bringt, dann sind besonders die staatlichen Förderungen ein Pluspunkt, die zudem für Freiberufler und Selbstständige absetzbar sind. Des Weiteren gibt es, wie bei der Riester-Rente bekannt, eine Möglichkeit, eine zusätzliche Hinterbliebenenrente zu vereinbaren. Bei frühzeitigem Tod kann man die eingezahlten Beträge absichern, in dem man eine Betragsrückgewähr mit in den Vertrag aufnimmt. Im Laufe der Jahre steigen bei Abschluss einer Rürup-Rente die Steuervergünstigungen, die sich von Jahr zu Jahr noch erhöhen. So konnte man im Jahr 2010 bis zu 66 Prozent der eingezahlten Beiträge von der Steuer absetzen.
Die eingezahlten Beiträge werden vom Sparer selbst gespart. Das bedeutet, dass die Einzahlungen nicht auf eine allgemeine Rentenkasse eingezahlt, sondern auf ein persönliches Konto gutschrieben werden. Der Vorteil hierbei ist, dass es eine Garantie der Auszahlung gibt. Da Freiberufler wie auch Selbstständige nicht jeden Monat über das gleiche Einkommen verfügen, gestaltet sich auch die Beitragszahlung flexibel. So hat man jeden Monat die Möglichkeit, je nach Barvermögen, einmal mehr oder in einem anderen Monat weniger einzuzahlen. Bei einem Konkurs des Unternehmens muss der Selbstständige oder Freiberufler nicht befürchten, dass seine eingezahlten Beiträge gepfändet werden. Diese sind nicht pfändbar und somit sicher. Auch bei Arbeitslosigkeit und Hartz-IV-Empfang werden diese Beiträge nicht als Vermögenswert angesehen. Die Gesamtrendite liegt bei bis zu 9 Prozent, welche jedoch von verschiedenen Faktoren abhängt und nicht fest garantiert wird.
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