Die Vor- und Nachteile beim Verkauf der Fondsgebundenen Rentenversicherung
Die fondsgebundene Rentenversicherung soll als zusätzliche Altersvorsorge die Lücke bei Eintritt in den Ruhestand schließen. Grundsätzlich ist sie für Personen von Vorteil, die etwas für die Altersvorsorge tun wollen.
In Deutschland wird vom „3-Schichten-Modell“ gesprochen, wenn es um die Altersvorsorge geht. Die 1. Schicht beinhaltet alle gesetzlichen Versicherungen, wie die Rentenversicherung, Beamtenversorgung, berufsständische Versorgung oder die Rürup-Rente. In der 2. Schicht sind die betriebliche Altersversorgung sowie die Riester-Rente zu finden. Private Kapital- und Rentenversicherungen, Immobilienbesitz und Wertpapierdepots decken die 3. Schicht ab. Laut dem GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) ist der Anteil von Rentenversicherungsverträgen von 1,7 Millionen in 1990 auf 19,9 Millionen in 2009 stark gestiegen.
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Nach Ablauf der Laufzeit kann das Kapital als Einmalzahlung oder verrentet und lebenslang ausgezahlt werden. Die Wertentwicklung ist nicht vorhersehbar und es wird auch kein Garantiezins für eventuelle Kursschwankungen ausgewiesen. Es gibt aber Garantiefonds, wo unter festgelegten Kriterien ein Verlust vermieden werden kann. Die fondsgebundene Rentenversicherung stellt eine Mischung aus einem Fondssparplan und einer privaten Rentenversicherung dar. Von Beginn an ist der Kunde an der Entwicklung seines Fondsvermögens beteiligt und hat am Ende einen Anspruch auf eine Leibrente.
In der steuerlichen Betrachtung unterliegen nur 50 Prozent der Erträge bei einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren und einer Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr der Steuer. Die Auszahlung im Todesfall ist einkommenssteuerfrei, eine teilweise Auszahlung oder eine Beleihung ist möglich. Auch lassen sich Verträge mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung koppeln, allerdings müssen dann die Gesundheitsfragen beantwortet werden. Der Vorteil bei einer Beleihung liegt darin begründet, dass der Todesfallschutz erhalten bleibt. Die Nachteile sind dagegen die anfallenden Verwaltungskosten.
Im Gegensatz zur Beleihung oder Kündigung der Versicherung stellt der Verkauf eine bessere Alternative dar, da der Verkaufswert in der Regel wesentlich höher ausfällt, als der Rückkaufwert. Das heißt, dass die ausgehaltene Summe oftmals die Summe der bereits eingezahlten Beträge übersteigt. Zudem entfallen hierbei auch die Storno- und Verwaltungskosten.
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