Die staatliche Rente nennt man auch gesetzliche Rente
In Deutschland besteht weiterhin die staatliche Rente, die jedem Arbeitnehmer zusteht, der in ihr pflichtversichert ist. Die rechtliche Grundlage für die Rente bilden entsprechende gesetzliche Vorschriften.
Bereits vor vielen Jahrzehnten wurde in der Bundesrepublik Deutschland der sogennante Generationenvertrag beschlossen. Dieser sieht vor, dass jeder Arbeitnehmer mithilfe seiner aktuellen Arbeitssituation für die Auszahlung der Rente eines Menschen beiträgt, der heute seine Altersruhe genießt. Genauso ist es vorgesehen, dass künftige Generationen für die Rente der Menschen aufkommen sollen, die jetzt noch jung sind und arbeiten gehen. Aus diesem gleichmäßigen Verhältnis erwächst dann die staatliche Rente, die auch gesetzliche Rente genannt wird, da sie vom Gesetz her vorgeschrieben ist und jedem zusteht, der selbst zu Arbeitszeiten in diese eingezahlt hat.
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Regelmäßige Einzahlungen finden monatlich statt und richten sich vor allem nach der Höhe des eigenen Lohns. Die rechtliche Grundlage für diese Regelungen sind im Sozialgesetzbuch der BRD festgehalten. Eine weitere Schlussfolgerung sieht jedoch vor, dass die eigene zu erwartende Rente sich danach richtet, wie hoch und wie lang die eigenen Einzahlungen stattgefunden haben.
Die mögliche zu erwartende Rente muss nicht unbedingt nur für die Zeit im Alter bestimmt sein. Es ist ebenfalls denkbar, dass ein Arbeitnehmer infolge eines Unfalls so schwer verletzt wird, dass er nicht mehr arbeiten kann. Er wird dann erwerbsunfähig. Als Folge erhält er von staatlicher Seite eine sogenannte Erwerbsminderungsrente ausbezahlt. Diese soll ihm die Möglichkeit geben, seine Existenz auch ohne eigene berufliche Tätigkeit sichern zu können. Auch hier besteht seitens des Bürgers ein rechtlicher Anspruch auf eine staatliche Rente.
Eine weitere Variante der gesetzlichen Rente ist darin verankert, dass Nachkommen eines verstorbenen Versicherungsnehmers dessen Rentenanteil ausbezahlt bekommen. In diesem Zusammenhang spricht man von der Hinterbliebenenrente. Sie soll den hinterbliebenen Angehörigen eine existenzsichernde Hilfe sein, da ein finanzieller Nachteil aufgrund des Todesfalls für sie vermieden werden soll. Neben der staatlichen Rente ist jeder Bürger dazu angehalten, sich freiwillig und zusätzlich zu versichern, um im Alter nicht mittellos dazustehen.
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