Die Nachteile der Rürup-Rente
Vor dem Abschluss einer Rürüp-Rente ist es empfehlenswert, sich über die Nachteile zu informieren, denn eine vorzeitige Kündigung ist nur sehr selten möglich und dann mit hohen Verlusten verbunden.
Die Rürup-Rente ist auch unter der Bezeichnung Basisrente bekannt und existiert seit dem Jahr 2005. Sie ist eine Altersvorsorge, die staatlich gefördert wird und bei Eintritt in die Rente monatlich ausgezahlt wird. Der wohl größte Nachteil der Rürup-Rente ist, dass es kein Kapitalwahlrecht gibt. Das bedeutet, dass die Auszahlung ausschließlich in monatlichen Beiträgen erfolgt. Es ist nicht möglich, sich das angesparte Kapital in einem Betrag auszahlen zu lassen. Zudem kann ein Vertrag der Rürup-Rente nicht gekündigt und durch den Rückkaufswert an den Versicherungsnehmer zurückgegeben werden. Wer nicht mehr in der Lage ist, die Beiträge aufzubringen, kann lediglich eine Beitragsfreistellung beantragen. Er hat keine Möglichkeit, das bis dahin angesparte Kapital ausgezahlt zu bekommen.
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In der Phase des Ansparens können die Beiträge für die Rürup-Rente zwar von der Steuer abgesetzt werden, durch die nachgelagerte Besteuerung müssen die Erträge aber bei Auszahlung besteuert werden. Das kann teilweise zu hohen Verlusten führen. Die Anteile der Besteuerung richten sich hierbei nach dem ersten Jahr des Rentenbeginns. Ist dieser nach 2040 sind 100 % zu versteuern, was gerade für junge Versicherungsnehmer negativ ist. Stirbt der Versicherungsnehmer, bevor der Rentenbeginn eingetreten ist, so verfällt das bis dahin angesparte Kapital komplett und wird nicht an die rechtmäßigen Erben ausgezahlt. Um dies zu umgehen, gibt es bei einigen Versicherungen die Option, eine zusätzliche Hinterbliebenenversicherung abzuschließen. Dies kostet aber zusätzlich.
Wenn der Versicherungsnehmer zusätzliche Beträge einzahlen möchte, damit er seine geförderte Höchstgrenze erreicht, werden extra Gebühren angerechnet und sofort von dem Kapital abgezogen. Auch die staatliche Förderung ist nicht automatisch garantiert. Das Finanzamt führt eine sogenannte Günstiger-Prüfung durch, bevor die Förderung gewährt wird. Fällt diese negativ aus, wird die Förderung reduziert.
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