Die Krankenversicherungspflicht ist für jeden gültig
Während früher einige Menschen bei keiner Krankenkasse gemeldet waren, herrscht inzwischen in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht, von der man sich nicht befreien lassen kann.
Jeder Arbeitnehmer, dessen Verdienst unter der gesetzlichen Bemessungsgrenze liegt, muss sich in Deutschland über eine gesetzliche Krankenkasse versichern. Die Beiträge dafür richten sich nach dem Verdienst und werden direkt vom Bruttolohn abgezogen. Vielverdiener haben ab einem bestimmten Gehalt alternativ dazu die Möglichkeit, sich über eine private Krankenkasse zu versichern. Empfänger von staatlichen Unterstützungsleistungen, wie etwa Arbeitslose, werden ebenfalls gesetzlich versichert. In dieser Hinsicht hat sich also nichts verändert.
Anders sieht es jedoch bei Selbstständigen aus. Diese unterliegen ebenso wie alle Arbeitnehmer inzwischen ebenfalls einer gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Sie haben zwar nach wie vor die Möglichkeit, sich von der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse befreien zu lassen, müssen dann aber eine Krankenversicherung bei einem privaten Anbieter abschließen. Früher war es durchaus möglich, dass ein Selbstständiger bei keiner Krankenkasse versichert war und eventuell anfallende Behandlungskosten selbst tragen musste. Bei einfacheren Erkrankungen stellte dies meist kein Problem dar, konnte bei schwerwiegenden gesundheitlichen Komplikationen aber schnell zum finanziellen Ruin führen. Um dies zu vermeiden, hat der Gesetzgeber die Krankenversicherungspflicht für jedermann eingeführt.
Wer sich selbstständig macht und die gesetzliche Krankenkasse verlässt, muss dieser daher einen Nachweis der Privatversicherung zukommen lassen, dass mit dieser ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde. Umgekehrt verlangt auch die Privatkasse einen Nachweis über die bisherige Versicherung. Dadurch ist es nicht möglich, sich der Krankenversicherungspflicht zu entziehen. Zeitgleich mit Einführung dieser neuen Regelungen wurden die privaten Krankenkassen verpflichtet, einen Basistarif einzurichten, in dem sich jeder ohne Gesundheitsprüfung versichern kann, der nicht über eine gesetzliche Krankenkasse pflichtversichert ist. Dadurch soll verhindert werden, das gesundheitlich vorbelastete Menschen von den Privatkassen abgelehnt werden und letztendlich doch ohne Krankenversicherung dastehen.
