Die Invaliden-Versicherung – zur Sicherung der Existenz
Die schweizer Invaliden-Versicherung soll dabei helfen, körperlich beeinträchtigten Menschen eine Existenzgrundlage zu bieten und ihnen zu einer geregelten Arbeit mit eigenem Einkommen zu verhelfen.
Die Invaliden-Versicherung, ein schweizer Modell, ist ungefähr vergleichbar mit der deutschen Berufsunfähigkeitsversicherung. Anders als diese ist die Versicherung gegen Invalidität aber nicht freiwillig. Jeder, der volljährig ist und einer beruflichen Tätigkeit nachgeht – ganz gleich, ob als Arbeitnehmer oder selbstständig –, ist dazu verpflichtet, Beiträge in die Versicherung einzuzahlen. Zurzeit liegt der Versicherungsbeitrag bei 1,4% des Einkommens. Gleichzeitig trägt auch der Bund seinen Teil zur Finanzierung dieser Versicherung bei. Sinn und Zweck der Versicherung ist es, Menschen mit Behinderungen eine Existenzgrundlage zu bieten. Ob die Behinderungen von Geburt an vorliegen oder ob sie zum Beispiel durch einen Arbeitsunfall entstehen, ist dabei unerheblich. Auch psychische Erkrankungen und Knochenerkrankungen gehören zu den Fällen von Invalidität, die von dieser Versicherung übernommen werden. Anders als bei der deutschen Berufsunfähigkeitsversicherung ist es allerdings nicht das Ziel, die Versicherten mit einem bestimmten, monatlichen Einkommen zu versorgen.
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Vielmehr bemüht sich die Invaliden-Versicherung darum, ihre Versicherten durch Umschulungsmaßnahmen neu zu qualifizieren und dadurch wieder neu in die Arbeitswelt zu integrieren. Das betrifft ebenso Stellen in Behindertenwerkstätten, aber auch Arbeitsplätze in öffentlichen oder privaten Unternehmen. Nur wenn auch durch Qualifikationsmaßnahmen keine Rückkehr in die Arbeitswelt möglich ist, zahlt die Invaliden-Versicherung eine Rente, mit der die Existenz gesichert werden soll. Der Betrag, der in einem solchen Fall ausgezahlt wird, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Wenn er nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, ergänzende Leistungen in Anspruch zu nehmen. Bei Menschen, die von Geburt an unter einer Behinderung leiden, übernimmt die Versicherung darüber hinaus nicht nur die Kosten für berufliche Qualifikationen. Sie kommt auch für Behandlungskosten bei schweren Krankheiten auf und bezahlt Sehhilfen und Hörgeräte. Dazu benötigt man allerdings ein ärztliches Gutachten, das die Notwendigkeit dieser Hilfen bestätigt.
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