Die gesetzliche Unfallversicherung: Hilfe nach Unfall
Nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit ist es nicht mehr möglich zu arbeiten. Die GUV kümmert sich in diesem Fall um die Patienten und bietet Geld- und Sachleistungen an.
Die Unfallversicherung (GUV) gibt es seit dem Jahre 1884.Sie ist ein Bestandteil der Sozialversicherung und regelt sämtliche Belange nach einem Unfall und zur Unfallvorbeugung. Dazu gehören Arbeitsunfälle sowie Berufskrankheiten. Die Unfallversicherung soll dafür sorgen, dass die Kunden nach einem Unfall schnellstmöglich wieder fähig sind zu arbeiten. Dafür bietet die GUV verschiedene Leistungen. Zum Beispiel medizinische und berufsfördernde Leistungen sowie Lohnersatz- und Entschädigungsleistungen.
Es gibt zwei Varianten der Leistungen: Geld- oder Sachleistungen. Zu den Geldleistungen gehört Verletztengeld, Verletztenrente oder Hinterbliebenenrente.
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Zu den Sachleistungen zählen medizinische Behandlungen. Die Aufwendung hierfür reicht der behandelnde Arzt in Form einer Rechnung bei dem jeweiligen Unfallversicherungsträger ein. Pflichtversichert in der gesetzlichen Unfallversicherung sind Beschäftigte, Kinder, Schüler, Studenten, Auszubildende, Landwirte, Pflegepersonal, Helfer (bei Unglücksfällen, im Zivilschutz oder Katastrophenschutz), Blutspender und Organspender. Freiwillig versichert sind Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler.
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