Die gesetzliche Sozialversicherung ist umfassend

Die deutsche gesetzliche Sozialversicherung ist im Laufe ihrer Entwicklung seit dem Ende des 19. Jahrhunderts zu einem Vorbild für viele andere Länder geworden und hat sich selbst immer wieder verändert.

 

Der Begriff gesetzliche Sozialversicherung bezeichnet ein umfassendes System des sozialen Schutzes gegen Risiken, die den einzelnen Menschen treffen und seine Existenz gefährden können. Die einzelnen Versicherungsarten, die gesetzlich vorgeschrieben sind, sollen vor allem gegen den Verlust von Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit schützen. Alter, Invalidität, Krankheit, Arbeitslosigkeit und Pflegebedürftigkeit sind solche Risiken. Auch die Mutterschaft gehört dazu. Der Versicherungszwang betrifft den größten Teil der Bevölkerung.

Im Gegensatz zu einer Individualversicherung, die jedermann gegen die unterschiedlichsten Risiken abschließen kann und die nur ihn selbst und die mitversicherten Personen schützen, ist für die gesetzliche Sozialversicherung das Solidaritätsprinzip maßgeblich. Die Gemeinschaft aller Versicherten steht gemeinsam und ohne Vorbehalte für jeden einzelnen Versicherten und meistens auch seine Angehörigen ein. Leistungen auf Ansprüche werden durch Versicherungsbeiträge erworben, die in der Regel als ein gesetzlich festgelegter Prozentsatz vom Arbeitseinkommen zu entrichten sind. In Deutschland werden die Beiträge anteilig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Ihre Höhe wird von Zeit zu Zeit, bedingt durch die Veränderung der zu versichernden Risiken, neu festgelegt. Darüber wird in Politik und Gesellschaft heftig gestritten. Dieser Streit, der letztlich um unterschiedliche Vorstellungen von Gerechtigkeit geführt wird, täuscht aber nicht darüber hinweg, dass die gesetzliche Sozialversicherung das Herzstück der deutschen Sozialpolitik ist.

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An der Geschichte der deutschen Sozialversicherung lassen sich die Veränderungen der Risiken, aber auch die Ausweitung der Ansprüche sozialer Gerechtigkeit gut studieren. Die Rentenversicherung ist ein anschauliches Beispiel. Ganz am Anfang ergaben sich die Leistungen, die der Einzelne als Alterssicherung erhielt, nur aus seinen individuellen Versicherungsbeiträgen. Später wurde dieses System durch den Solidaritätsgrundsatz abgelöst, und erst seit etwas mehr als 50 Jahren ist die Altersrente dynamisiert und an das Einkommen aller Erwerbtätigen angepasst worden.

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