Die gesetzliche Krankenversicherung und Krankenkassen
Die gesetzliche Krankenversicherung ist zwar für die meisten Menschen verpflichtend, dennoch kann man seine Krankenkasse unter mehreren Anbietern frei wählen und sollte diese daher sorgfältig vergleichen.
Viele Menschen sehen die gesetzliche Krankenversicherung vor allem als Ärgernis an. Zahlreiche Streichungen aus dem Leistungskatalog und die Einführung der Praxisgebühr haben den Unmut der Versicherten geweckt. Medienberichte über die ungleichen Wartezeiten für Kassen- und Privatpatienten haben die Situation noch verschärft. Viele würden daher gerne in eine private Krankenkasse wechseln. Diese Möglichkeit steht jedoch nur Selbständigen und Freiberuflern sowie Vielverdienern ab einem festgelegten Einkommen offen. Alle anderen müssen sich bei einer der zahlreichen gesetzlichen Krankenkassen versichern.
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Dabei werden die Vorteile der Pflichtversicherung leicht übersehen. So muss man abgesehen von der Praxisgebühr bei einer herkömmlichen normalen Untersuchung keinerlei Selbstbeteiligung zahlen, wie es bei den meisten Privattarifen der Fall ist. Durch Rabattverträge zwischen den Krankenkassen und der Pharmaindustrie sind auch einige Medikamente für den Patienten kostenlos, für andere Präparate ist nur eine Rezeptgebühr zu entrichten. Außerdem müssen Zuzahlungen nur bis zu einer bestimmten Gesamthöhe bezahlt werden, danach kann man sich durch die Krankenkasse davon befreien lassen. Der wohl größte Vorteil ist allerdings die kostenlose Familienversicherung, über die alle eigenen Kinder und unter gewissen Voraussetzungen auch der Ehepartner abgesichert sind. Nicht zuletzt sind die Beiträge vom Einkommen abhängig, während dieses in der privaten Krankenversicherung keine Rolle spielt. Je nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand sowie dem gewünschten Leistungsumfang ist die gesetzliche Krankenversicherung oft sogar günstiger.
Wer auch als Kassenpatient die Vorzüge einer Privatversicherung nutzen möchte, kann sich bei einigen Krankenkassen für das Kostenerstattungsprinzip entscheiden. Hierbei erhält man vom Arzt eine Rechnung und bekommt diese zum Teil von der Krankenkasse erstattet. Allerdings zahlt der Patient hier immer mehr als wenn die Untersuchung und Behandlung über die Krankenversichertenkarte abgerechnet werden. Des weiteren kann man das Leistungspektrum durch Zusatzversicherungen erweitern, beispielsweise für Zahnersatz oder Sehhilfen.
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