Der PKV-Standardtarif für Rentner und Pensionäre

Um in den Standardtarif der Privaten Krankenversicherung zu kommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eigentlich nur für Rentner und Pensionäre vorgesehen, gibt es aber Ausnahmen.

 

Neben der Gesetzlichen Krankenversicherung ist die Private Krankenversicherung die andere Möglichkeit, die sich Versicherten zur Absicherung gegen Krankheitskosten bietet. Eine Private Krankenversicherung kann abschließen, wer die entsprechenden Voraussetzungen dafür erfüllt. Dies sind in erster Linie gut verdienende Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige und Freiberufler. Im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung, die die Beiträge in Abhängigkeit von der Höhe des Einkommens berechnet, gelten für die Berechnung der Beiträge in der Privaten Krankenversicherung andere Grundlagen. Der Beitrag ist hier vorrangig vom Geschlecht, vom Alter und dem allgemeinen Gesundheitszustand abhängig. Somit ist für die Private Krankenversicherung ein gesunder junger Mann günstiger zu versichern als ein Mann von 40 Jahren mit einer ersten Erkrankung. Im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung sind auch Kinder in der Privaten Krankenversicherung nicht mitversichert, sondern müssen separat versichert werden. Dafür sind die Leistungen der Privaten Krankenversicherungen meistens besser als die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung.

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Da mit zunehmendem Alter auch das Risiko von Erkrankungen steigt, sind die Versicherungsbeiträge für ältere Mitglieder der PKV meistens vergleichsweise hoch. Solange der Versicherte noch berufstätig ist, kann er diese Beiträge noch aufbringen. Mit Eintritt in das Renten- oder Pensionsalter und dem daraus resultierenden geringeren Einkommen kann es aber passieren, dass die normalen Beiträge nicht mehr finanzierbar sind. Für diesen Fall hat der Gesetzgeber den sogenannten Standardtarif eingeführt, der primär für Rentner und Pensionäre vorgesehen ist. Um diesen in Anspruch nehmen zu können, muss man aber 65 Jahre alt und seit mindestens zehn Jahren Mitglied in der Privaten Krankenversicherung sein. Ausnahmen gibt es für seit mindestens zehn Jahren Versicherte, die über 55 Jahren alt sind und deren Einkommen unter der aktuellen Versicherungspflichtgrenze liegt. Auch jüngere Versicherte können diesen Tarif bei einer gesundheitlich bedingten Verrentung oder Pensionierung unter den gleichen Voraussetzungen in Anspruch nehmen.

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