Brille oder Zahnspange? Zusatzversicherung für Kinder

Kinder werden gesetzlich oder privat familienversichert. Es gibt allerdings Situationen, in denen sich Eltern besondere Gesundheitsleistungen für ihre Kinder wünschen. Hier hilft die Zusatzversicherung für Kinder.

 

Obwohl ihre Eltern sie mit liebevoller Fürsorge umgeben, können Kinder trotzdem eines: krank werden. In der Regel ist das nicht schlimm. Ein Arztbesuch, einige Tage zu Hause fern von Kindergarten und Schule und die elterliche Pflege lässt ein Kind rasch wieder genesen. Zudem genießen Kinder den Schutz ihrer Krankenkasse. Manchmal reicht dieser Schutz jedoch nicht aus.

Gesetzliche und private Krankenkassen decken zwar die meisten gesundheitlichen Vorfälle ab, bieten aber doch keinen Rundum-Schutz. Es gibt im Leben eines Kindes Situationen, in denen sich seine Eltern nach zusätzlichen Leistungen sehnen. Für nur 2-10 Euro im Monat kann man eine Zusatzversicherung für seinen Schützling abschließen. Die meisten dieser Versicherungen beinhalten sowohl Leistungen im Rahmen einer ambulanten Behandlung als auch bei einem Krankenhausaufenthalt. Bei ambulanter Betreuung werden vor allem Naturheilverfahren sowie Heilpraktikerleistungen von der Zusatzversicherung für Kinder abgedeckt. Auch Mehrleistungen bei Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen werden von zusätzlichen Versicherungen angeboten. Bei Krankenhausaufenthalten erfolgt die Übernahme der Kosten im Ein- oder Zweibettzimmer sowie, wenn erwünscht, eine Behandlung durch den Chefarzt.

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Besonders attraktiv ist auch die Zahnzusatzversicherung. Auch wenn der Zahnersatz bei Kindern noch eine untergeordnete Rolle spielt, so brauchen viele Kinder aufgrund von Gebiss-Fehlstellungen eine Zahnspange. Die Zusatzversicherung für Kinder übernimmt die Kosten für besondere kieferorthopädische Leistungen. Aber wann sind diese "besonders"? Ist ein Kind in kieferothopädischer Behandlung, so beurteilt der Arzt zu Beginn den Fehlstellungsgrad des kindlichen Gebisses. Dabei wird jeder Fall nach einem System von eins bis fünf eingestuft. Handelt es sich um Stufe eins oder zwei, so ist eine Zahnspange nur aus kosmetischen Gründen notwendig, eine medizinische Indikation besteht hier nicht. Die Kosten für die Korrektur der ersten oder zweiten Stufe werden von den normalen Krankenversicherungen nicht übernommen, aber eben von Zusatzversicherungen. Ob sich der Abschluss einer Zusatzversicherung lohnt, sollten Eltern individuell entscheiden.

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