Alles Wissenswerte über die Kurzzeitpflege Kosten

Die Kosten für eine Kurzzeitpflege übersteigen sehr schnell das Budget einer Familie. Wenn man aber weiß, bei welchen Trägern man einen Zuschuss beantragen kann, dann spart man eine Menge Geld.

 

Wer in den eigenen vier Wänden einen pflegebedürftigen Angehörigen versorgt, der kennt das Problem, vierundzwanzig Stunden am Tag für einen Menschen da sein zu müssen. In der Regel bedeutet ­das, kaum Freizeit für sich selber zu haben. An Urlaubsreisen ist oft nicht zu denken. Menschen in dieser Situation drohen irgendwann auszubrennen. Um ein Burn-out zu verhindern, bietet es sich an, einmal im Jahr eine Auszeit zu nehmen. Um das realisieren zu können, muss man aber dafür sorgen, dass sich in der Zeit jemand um die pflegebedürftige Person kümmert. Dafür gibt es die Kurzzeitpflege. Diese wird von Pflegeheimen angeboten. Doch auch für die Pflege während des Urlaubs müssen Kosten übernommen werden. Die Kosten für eine Kurzzeitpflege bauen sich aus drei Grundsteinen auf: den Kosten für die Pflege, die zu einem bestimmten Satz von der Krankenkasse übernommen wird und sich nach der jeweiligen Pflegestufe richtet, den Kosten für die Unterbringung, die von den Betroffenen im Regelfall selber übernommen werden müssen und den sogenannten Investivkosten, die vergleichbar mit den Nebenkosten der Wohnung sind.

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Die Pflegekosten werden nach einem bestimmten Satz abhängig von der Pflegestufe berechnet. Sie belaufen sich im Moment bei 41 Euro pro Tag in der Pflegestufe 1 und bei 77 Euro pro Tag für die dritte Stufe. Die Krankenkasse übernimmt in jedem Fall einen Gesamtbetrag von bis zu 1.470 Euro, dieser darf nicht überschritten werden. Das bedeutet, dass ein Pflegebedürftiger mit der Pflegestufe 3 nur einen 19-tägigen Aufenthalt bezahlt bekommt. Hat er die Pflegestufe 1, dann sind es schon 35 Tage. Meistens werden von den Kassen aber nur 28 Tage bewilligt. Dennoch gilt bei einem Bewilligungszeitraum von 28 Tagen die Obergrenze von 1.470 Euro.

Die Kosten für die Unterbringung belaufen sich momentan auf 26 Euro pro Tag. Diese Kosten müssen von der Familie selber getragen werden. Wenn man von einem Aufenthalt von maximal 28 Tagen ausgeht, dann liegen die Kosten bei ungefähr 728 Euro. Eine Menge Menschen, die davon betroffen sind, können diese Summe allerdings nicht aufbringen. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit, bei einem Sozialhilfeträger einen Antrag auf Übernahme der Kosten zu stellen. Diesem Antrag wird aber nur zugestimmt, wenn das gemeinsame Vermögen 2.500 Euro nicht überschreitet. Ein solcher Antrag muss bereits vor der Vertragsunterschrift mit dem Pflegeheim beantragt und bewilligt sein. Im Nachhinein beantragte Zuschüsse werden nicht berücksichtigt.

Die Investivkosten betragen zurzeit 7 Euro pro Tag. In unserem Beispiel der Dauer von 28 Tagen wären ­das 196 Euro. Diese Kosten werden vollständig von einem Sozialhilfeträger übernommen. Hierbei hat das jeweilige Einkommen der Betroffenen keinen Einfluss. Insgesamt betrachtet ist es zwar ein großer Aufwand, wenn man sich um eine Kurzzeitpflege für seine Angehörigen kümmern muss, aber man wird mit ein paar Tagen Erholung belohnt und kann dann wieder ausgeruht zur Verfügung stehen.

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