Große Verwirrung bezüglich Handgepäck im Flugzeug

Eigentlich sind die Bestimmungen für Handgepäck im Flugzeug klar. Trotzdem gibt es immer wieder heillose Verwirrung beim Einchecken am Flughafen. Was darf wirklich hinein und was nicht?

 

Die große Frage, die alle Passagiere vor Antritt einer Reise in Atem hält, beschäftigt sich mit dem Inhalt des Handgepäcks. Die Vorschriften sind eigentlich klar und für jedermann auf den Homepages der Airlines einzusehen, und trotzdem herrscht vor dem Start allgemeine Verwirrung.

Flüssigkeiten dürfen nur in Behältern bis zu 100 Millilitern im Handgepäck mitgeführt werden und das auch nur, wenn sie vorschriftsgemäß in einem durchsichtigen Plastikbeutel mit Verschluss untergebracht sind. Wie aber verhält es sich mit pulverhaltigen Medikamenten? Dürfen diese ohne Weiteres im Handgepäck im Flugzeug mitgeführt werden? In der Regel sollte das kein Problem sein, aber, wie so oft bei Grenzfällen, kommt es hier auf das Wohlwollen des zuständigen Sicherheitsbeamten an. Ist das Medikament nicht lebensnotwendig, wie etwa Asthmaspray, kann es sich durchaus in der dafür vorgesehenen Mülltonne wiederfinden. Eine Ausnahme von diesen Regeln stellen im flughafeneigenen Dutyfree-Shop erstandene Waren dar. Hier wird Alkohol verkauft, aber auch Schokolade, Parfum sowie andere Kosmetikprodukte. Diese dürfen im Handgepäck mit an Bord genommen werden, auch wenn sie den sonst gültigen Vorschriften nicht entsprechen. Die Voraussetzung hierfür ist, dass die Käufer die Waren in den dafür vorgesehenen und im Laden verschlossenen Tüten lassen. Diese tragen extra die Aufschrift, dass man sie erst nach dem Auschecken am Zielflughafen öffnen darf.

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Es kommt auch immer wieder vor, dass Nagelscheren oder ganze Nagelpflegesets beschlagnahmt werden, da sie als potentielle Waffen eingestuft worden sind und deshalb nicht als Handgepäck im Flugzeug mitgeführt werden dürfen. Dasselbe gilt für Taschenmesser oder andere spitze, metallische Gegenstände. Eine stumpfe Häkelnadel kann folglich auch dieser Regel zum Opfer fallen.

Elektronische Geräte wie Laptops oder Handys darf man hingegen mit an Bord nehmen. Diese sollten mindestens während des Starts und der Landung ausgeschaltet sein, in der Regel wird jedoch im Flugzeug durchgesagt, jedes Elektrogerät ausgeschaltet zu lassen, solange die Anschaltzeichen leuchten.

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