Eine Kur beantragen ist nicht immer ganz einfach
Eine Kur beantragen ist nicht immer einfach. Gerade heutzutage werden viele Kuranträge abgelehnt und die Antragsteller müssen sich bei einem Amtsarzt oder bei einem anderen ärztlichen Dienst vorstellen.
Wer unter ständigen gesundheitlichen Problemen leidet, kann bei seiner Krankenkasse eine Kur beantragen. Jede Krankenkasse ist dafür zuständig, alle dafür geltenden Regelungen und auch Zuzahlungssatzungen hierfür weiterzugeben. Ebenso erhält man hier auch alle benötigten Antragsformulare, welche man zum Teil selbst ausfüllen und zum Teil von seinem Hausarzt ausfüllen lassen muss. In den meisten Fällen geben sich die Krankenkassen mit den Krankheitsbestätigungen vom Hausarzt zufrieden. In einigen Fällen kann es allerdings vorkommen, dass sich der Antragsteller einer Kur bei einem Amtsarzt oder einem medizinischen Dienst vorstellen muss, um eine Kur genehmigt zu bekommen.
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Wer jedoch eine Kur beantragen möchte, sollte nicht davon ausgehen, dass diese auch vom Sozialleistungsträger befürwortet wird. Gerade heutzutage werden sehr viele Kuranträge abgelehnt. Sollte dies der Fall sein und der Antrag des Hausarztes wird nicht anerkannt, so besteht noch die Möglichkeit, dass der Patient einen Widerspruch einlegen kann. In diesem Fall muss sich der Antragsteller bei einem ärztlichen Dienst vorstellen und wird dort im Hinblick auf die vom Hausarzt angegebenen Erkrankungen untersucht. Oftmals wird dem Kurantrag anschließend zugestimmt, insbesondere bei Patienten mit einer chronischen Krankheit oder auch psychosozialen Problemen.
In der heutigen Zeit besteht auch die Möglichkeit, eine Kur ohne ärztliche Empfehlung zu beantragen. Solche Kurmaßnahmen müssen allerdings aus eigener Tasche bezahlt werden, was im Hinblick auf die Unterkunft, die Verpflegung und die ärztlichen Behandlungen überaus teuer werden kann. Aus diesem Grund bevorzugen die meisten Patienten eine Beantragung über ihre Krankenkasse, schon deshalb, weil man die Kur- oder auch Rehabilitationsmaßnahmen in mehrjährigen Abständen in Anspruch nehmen kann. Außerdem wird in diesem Fall nur ein geringer Selbstanteil fällig, welcher auf jeden Fall besser zu finanzieren ist als die hohen Kosten einer komplett selbst zu finanzierenden Kurmaßnahme. In einigen Fällen kann es zudem vorkommen, dass eine durch die Krankenkasse genehmigte Kur auch verlängert wird.
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