Ambulante Kuren dienen der Gesundheitsförderung
Eine Kur kann dazu dienen, eine Krankheit zu verhindern oder den Verlauf einer bereits bestehenden Erkrankung in positive Bahnen zu lenken. Meist wird die Kur vom Arzt verordnet oder empfohlen.
Ein Kuraufenthalt kann aus den unterschiedlichsten Gründen notwendig werden. Diverse körperliche und seelische Krankheiten können mit einer Kur insofern therapiert werden, dass sich der Gesundheitszustand des Patienten verbessert und sein Wohlbefinden steigt. Atemwegserkrankungen, Übergewicht oder auch stressbedingte psychische Probleme können während eines mehrwöchigen Aufenthalts in einer Kur deutlich intensiver und besser behandelt werden, als es zu Hause der Fall ist. Speziell geschultes medizinisches Personal kann mit Sport oder Krankengymnastik, Ernährungs- und Lebenstipps und medikamentösen Therapien hilfreich zur Seite stehen und dafür sorgen, dass die Patienten sich wohlfühlen und für ihr weiteres Leben positive Einflüsse und Erfahrungen mitnehmen können. Empfohlen wird ein Kuraufenthalt meist von einem Arzt, wenn dieser feststellt, dass die bisher angewandten Therapien nicht ausreichend Wirkung zeigen. Nur, wenn der Arzt ein Attest ausstellt, dass die Notwendigkeit einer Kur bescheinigt, können die Kosten dafür von der Krankenkasse übernommen werden. Wer über genügend finanzielle Mittel verfügt, kann den gesamten Aufenthalt natürlich auch aus eigener Tasche bezahlen. Handelt es sich um eine stationäre Kur, kann die Krankenkasse den Ort und die Einrichtung bestimmen, sofern sie dafür aufkommt. Bei ambulanten Kuren liegt die Entscheidung, wo diese durchgeführt werden soll, dagegen häufig beim Patienten. Dies hat den Vorteil, dass man gegebenenfalls eine Institution wählen kann, mit der man bereits gute Erfahrungen gemacht hat. Häufig bedeutet die Wahl einer ambulanten Kur genau deswegen aber auch einen längeren bürokratischen Weg für den Patienten.
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Wer berufstätig ist und eine ambulante Kur bewilligt bekommt, sollte wissen, dass man während der Zeit des Kuraufenthalts nicht vom Arzt krankgeschrieben wird. Es ist also ratsam, sich mit seinem Arbeitgeber abzusprechen und rechtzeitig Urlaub einzureichen, damit die meist zwei- bis vierwöchige Kur auch wirklich wahrgenommen werden kann. Macht man die medizinische Notwendigkeit deutlich, dürfte dies in den meisten Fällen kein Problem darstellen. Übrigens: Eine ambulante Kur ist unter Umständen auch im europäischen Ausland möglich. Voraussetzung ist hier, dass die jeweilige Krankenkasse einen Aufenthalt im Ausland als ausgezeichnete Leistung anbietet. Ob dies zutrifft, kann man bei seiner Krankenkasse erfragen. Bekommt man eine Bestätigung, ist es durchaus auch möglich, seinen Kuraufenthalt etwa in Italien, Portugal oder der Schweiz zu absolvieren.
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