Unter welchen Bedingungen man Fachanwalt werden kann

Auch Fachanwälte müssen das komplette Jura-Studium absolvieren und über fundierte Kenntnisse in verschiedenen Rechtsgebieten verfügen. Erst mit etwas Berufserfahrung können sie sich spezialiseren.

 

Wer später als Fachanwalt arbeiten möchte, muss die Schule zunächst mit einem guten Abitur abschließen. Anschließend kann man sich an verschiedenen Universitäten für ein Jurastudium bewerben. Dieses erfordert viel Einsatzbereitschaft und Konzentration, da die Rechtswissenschaften zu den lerintensivsten Studiengängen gehören. Außerdem kann der Lernstoff gelegentlich sehr trocken werden. Fallbeispiele finden die meisten interessant, an den Gesetzestexten tun sich manche hingegen sehr schwer. Daher sollte man sich ausgiebig über das Studium informieren, ehe man sich dafür entscheidet.

Während der ersten Studienphase ist der Lernstoff für alle Jurastudenten gleich, im Hauptstudium besteht neben Pflichtvorlesungen bereits die Möglichkeit, sich auf eine bestimmte Richtung zu spezialisieren. Dennoch darf niemand direkt nach dem letzten Semester als Fachanwalt tätig werden. Zunächst gilt es, das Erste Staatsexamen zu bestehen. Dieses sollte man nicht unterschätzen, in vielen Jahrgängen fällt jeder fünfte Student durch die Prüfung. In diesem Fall kann man noch ein zweites Mal antreten. Sollte auch dann die notwendige Punktzahl nicht erreicht werden, gibt es in einigen Bundesländern Härtefallregelungen, über die unter Umständen auch ein dritter Versuch möglich ist. Dazu muss man allerdings einige Nachweise erbringen, nicht jeder Härtefallantrag wird anerkannt.

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Nach dem Ersten Staatsexamen beginnt das Referendariat. Dieses dauert zwei Jahre und führt den Juristen in verschiedene Arbeitsbereiche ein. Dabei arbeitet er sowohl in Gerichten als auch in Anwaltskanzleien und legt anschließend das Zweite Staatsexamen ab. Nach dessen Absolvierung ist man unter anderem berechtigt, als Rechtsanwalt zu arbeiten. Um sich als Fachanwalt bezeichnen zu dürfen, muss man in diesem Bereich mindestens drei Jahre Berufserfahrung sammeln. Anschließend muss man Kurse von ungefähr 120 Stunden Dauer belegen, mehrere Klausuren bestehen und eine bestimmte Anzahl an bearbeiteten Fällen im jeweiligen Rechtsgebiet nachweisen. Oft gibt es außerdem noch eine mündliche Prüfung in Form eines Fachgesprächs, auf die aber verzichtet werden kann, wenn der Anwalt ausreichend qualifiziert erscheint.

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