Wie funktioniert eine Online-Steuererklärung?
Jeder viele Bundesbürger ist die jährliche Steuererklärung ein Graus. Zu kompliziert und undurchsichtig scheinen die Formulare, ein Steuerberater kostet Geld. Wie funktioniert die elektronische Steuererklärung?
Jeder Deutsche hat die Möglichkeit die direkt vom Arbeitslohn der Arbeitnehmer einbehaltene Lohnsteuer sowie den Solidaritätszuschlag und - so er Mitglied einer Religionsgemeinschaft ist - die Kirchensteuer zurückerstattet zu bekommen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Steuerpflichtige dem Finanzamt glaubhaft macht, dass er Kosten und Aufwendungen hatte, welche das erzielte Einkommen in dem betreffenden Jahr gemindert haben. Dies können neben Anfahrtsfahrtskosten zur Arbeit auch die Reinigung von Arbeitskleidung und viele andere Dinge sein. Die Form der Glaubhaftmachung ist in aller Regel die Steuererklärung, in welcher der Steuerpflichtige alle Einkünfte und die in Betracht kommenden Ausgaben auflistet.
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Nur noch die wenigsten Steuerpflichtigen entscheiden sich heute für den Weg zum Finanzamt, um selbst die Formulare mitzunehmen oder gleich vor Ort auszufüllen. Vor allem, wenn gleichzeitig eine Vielzahl von Belegen mit der Steuererklärung einhergeht, ist dieses auch kaum zu leisten. Steuerberater kosten aber viel Geld, sodass ihre Mandatierung sich meist erst ab einer erwarteten Rückzahlung im mittleren vierstelligen Bereich wirklich lohnt.
Seit mehreren Jahren bieten die Finanzämter bundesweit die elektronische Steuererklärung an, die nahezu vollständig am heimischen Computer durchgeführt werden kann. Dazu kann von der Seite der Finanzverwaltung eine kostenlose Software heruntergeladen und auf dem eigenen Rechner installiert werden. Umfasste sie in den Anfangsjahren ausschließlich die Formulare in digitaler Form, ist die aktuelle Version zu einem ansehnlichen Steuerprogramm aufgewachsen. Auch ein Rechner, welcher einen ersten Voranschlag für die Steuerlast enthält, und ein Hilfe-Werkzeug stehen zur Verfügung. So sagt das Programm deutlich, was mit den jeweiligen amtsdeutschen Bezeichnungen gemeint ist. Ist die Steuererklärung abschlossen, kann sie per Internet direkt ans Finanzamt gesandt werden. Wer das aufwendige Authentisierungsverfahren scheut, muss aber dennoch einen Ausdruck der Erklärung vornehmen und diesen eigenhändig unterschrieben per Post an die Finanzverwaltung senden, wobei die Belegkopien gleich beigefügt werden können.
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