Was man alles jedes Jahr steuerlich absetzen kann
Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, einen bestimmten Prozentsatz als Lohnsteuer an den Staat abzugeben. Diese wird im Voraus vom Einkommen abgezogen und kann am Jahresende neu berechnet werden.
Die Lohnsteuer wird im Voraus einbehalten. Deshalb kann man am Jahresende eine Einkommensteuererstattung beantragen, wenn man bestimmte Ausgaben nachweisen kann, welche die Steuerlast senken. Die jährlichen Ausgaben, die steuerlich absetzbar sind, können in zwei Kategorien eingeteilt werden. Dies sind die Sonderausgaben und die außergewöhnlichen Belastungen.
Zu den Sonderausgaben zählen alle Vorsorgeaufwendungen und die Ausgaben für die Sanierung und Wiederherstellung von Wohneigentum, das dem Denkmalschutz unterliegt. Kann man solche Aufwendungen nicht belegen, werden in der Regel pauschal 36 Euro jährlich angerechnet.
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Die außergewöhnlichen Belastungen umfassen u. a. Krankheitskosten, Scheidungs- und Beerdigungskosten, aber auch Aufwendungen für den Unterhalt oder eine Berufsausbildung sowie den Mehraufwand für behinderte Menschen.
Außerdem kann man noch sogenannte Werbungskosten geltend machen. Dies sind Ausgaben für den Beruf. Vorab wird ein Pauschbetrag von 920 Euro pro Jahr angerechnet.
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