Umsatzsteuer: Berechnung ist nicht immer einfach
Als Selbstständiger heißt die Mehrwertsteuer plötzlich Vor- und Umsatzsteuer. Eine Steuer, die Unternehmer in der Regel nicht bezahlen, ist sie, die Umsatzsteuer. Berechnung derselbigen ist jedoch nicht immer einfach.
Die Mehrwertsteuer, die auch als Vorsteuer und Umsatzsteuer bezeichnet wird, beträgt in Deutschland seit dem 1. Januar 2007 für den Großteil aller Waren und Dienstleistungen 19%. Das ist im weltweiten Vergleich ein relativ hoher Prozentsatz. Doch es gibt auch einen ermäßigten Steuersatz von 7%. Dieser gilt zum Beispiel für Bücher, Zeitschriften und Lebensmittel, aber auch für die Leistungen eines Zahntechnikers oder eines Schriftstellers. Die Umsatzsteuer wird zum Nettopreis des Produktes oder der Dienstleistung addiert. Bezahlen müssen diese Steuer nur private Endverbraucher und Kleinunternehmer.
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Freiberufler und Gewerbetreibende, die nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen, müssen auf alle Ihre Rechnungen Umsatzsteuer aufschlagen und diese dann an das Finanzamt weiterreichen. Der Verbraucher zahlt die Nettopreise der eingekauften Produkte oder Dienstleistungen und 19% beziehungsweise 7% Umsatzsteuer. Berechnung dieser Steuer ist für den Unternehmer wichtig, denn nimmt er sie nicht von seinem Kunden ein, so muss er sie aus eigener Tasche an das Finanzamt zahlen. Kaufen Unternehmer selbst betrieblich bedingt Leistungen oder Produkte ein, so können Sie die darauf gezahlte Mehrwertsteuer beim Finanzamt zurückverlangen. Man spricht in diesem Fall von der Vorsteuer beziehungsweise vom Vorsteuerabzug.
In Berufen, die mit Kunst und Medien zu tun haben, gilt der ermäßigte Steuersatz der Umsatzsteuer. Berechnung ist jedoch aufgrund der fließenden Definitionsgrenzen zwischen beiden Steuergruppen nicht einfach. Viele Gewerbetreibende machen es sich einfach und berechnen für alle ihre Leistungen den gleichen Steuersatz. Doch das ist falsch. So müsste zum Beispiel ein Webdesigner seine Beratungsleistungen mit 19% abrechnen, für den künstlerischen Aspekt, also das Design, jedoch nur 7% Umsatzsteuer aufschlagen. Dies führt nicht selten zu Verwirrungen und Falschberechnungen, die im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt, auch für Jahre zurückliegende Rechnungen penibel korrigiert werden müssen. Eine klare Abgrenzung ist oftmals nur durch das Hinzuziehen eines Steuerberaters oder durch eine offizielle Anfrage beim Finanzamt möglich.
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