Steuern für Rentner: Immer mehr müssen zahlen
Renten sind ein steuerpflichtiges Einkommen. Das ist so, seit im Jahre 2005 das Alterseinkünftegesetz in Kraft trat. Und von Jahr zu Jahr wächst die Zahl derer, für die Steuern für Rentner ein Thema ist.
Müssen Rentner Steuern zahlen? Auch dann, wenn sie kein anderes Einkommen haben als die gesetzliche Altersrente? Seit dem Jahr 2005, als das Alterseinkünftegesetz in Kraft trat, ist das so. Renten gehören zum einkommenssteuerpflichtigen Einkommen. In einer wachsenden Zahl von Senioren-Haushalten werden die Steuern für Rentner zumindest zweimal im Jahr zum wichtigen Thema. Zunächst ist die Einkommenssteuererklärung fällig; als „Bringschuld“ muss man sie unaufgefordert abgeben. Das heißt: Papierkram bewältigen. Später kommt der Steuerbescheid, und das heißt für eine kontinuierlich wachsende Zahl von Rentnern: Steuern zahlen.
Der Systemwechsel von der vorgelagerten zur nachgelagerten Besteuerung der Renten ist Ursache dafür, dass immer mehr Rentner steuerpflichtig werden. Gehörten früher die für die Altersvorsorge eingezahlten Beiträge in die Rentenkassen – abgesehen von einem Vorsorge-Pauschalbetrag – zum steuerpflichtigen Einkommen, werden diese Beiträge jetzt mehr und mehr von der Steuer befreit. Im Gegenzug wächst der steuerpflichtige Anteil der Altersrente für jeden Neurentner Jahr um Jahr. Die Hälfte seiner Rente musste versteuern, wer 2005 aus dem Erwerbsleben ausschied, 52 Prozent waren es für den Rentner-Jahrgang 2006. Schrittweise geht das so weiter, bis Neurentner des Jahrgangs 2040 ihre Rente voll versteuern müssen. Steuern für Rentner sind dann genau so selbstverständlich wie bislang Steuern für Pensionäre. Denn Beamte, Richter und Soldaten müssen von ihren Altersbezügen seit jeher den Obolus für Vater Staat abzweigen.
Mancher Rentner wird sich schwer tun, die Vordrucke seines Finanzamtes mit den notwendigen Anlagen richtig auszufüllen. Ein Buch mit sieben Siegeln ist die Steuererklärung zwar nicht, aber auch kein Papier, dass man im Handumdrehen vom Tisch fegt. Im eigenen Interesse sollte man prüfen, wo Freibeträge und Pauschalen Steuer senkend geltend gemacht werden können. Sorgfalt und Sachkunde sind also gefragt, und wenn es an der Sachkunde mangelt, empfiehlt sich die Lektüre eines Ratgebers. Es gibt zahlreiche Veröffentlichungen – gedruckt im Buchhandel oder aufzurufen im Internet. Unter Steuern für Rentner wird man dort schnell fündig.
