Steuerfreie Zulagen gibt es das überhaupt noch?

Steuerfreie Zulagen und Zuschläge sind rar geworden, seit dem Jahre 2004 wurden viele Optionen dafür ersatzlos gestrichen, doch es gibt immer noch Möglichkeiten, die man kennen sollte.

 

Steuerfreie Zulagen waren und sind eine Möglichkeit, das Einkommen eines Arbeitnehmers zu erhöhen und dies besonders stark zu Buche schlagen zu lassen, weil er für diese Zulage oder die Zuschläge keine Steuern bezahlen muss. Allerdings sind die Gelegenheiten dafür in den Zeiten klammer Staatskassen immer mehr reduziert worden.

Waren früher zum Beispiel Abfindungen steuerfrei, so ist das heute nur noch bedingt so. Grundsätzlich unterliegen die Abfindungen der Einkommens- bzw. Lohnsteuer. Allerdings gibt es eine Regelung, die die Steuerprogression mildert. Erhält jemand eine Abfindung in einem Monat, dann steigt sein Einkommen und damit die Steuerschuld sprunghaft an, es käme also durch die Progression, die in unserem Steuerrecht verankert ist, zu einer sehr hohen Steuerzahlung. Damit dies nicht passiert, gibt es eine Regelung, wie der Arbeitgeber die Steuer zu veranschlagen und abzuführen hat. Eine weitere Möglichkeit, nicht die volle Steuer zahlen zu müssen, ist, die Zahlung von sozialen Fürsorgeleistungen als Abfindung, die ebenfalls steuerlich nicht voll angerechnet werden müssen. Grundsätzlich sind Zuschläge für Arbeit, die an Sonn- oder Feiertagen oder in der Nacht geleistet wird, steuerfrei. Geregelt ist dies in der einschlägigen Steuergesetzgebung. Manche dieser Zuschläge sind auch von den Abgaben zur Sozialversicherung befreit. Allerdings gilt dies nur für einen Stundenlohn von bis zu 50 €.

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Generell gibt es die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber im Monat 44 € steuer- und sozialversicherungsfrei als Zulage zahlt. Zum Beispiel sind steuerfreie Zulagen als Hilfe für einen Kindergartenplatz für Kinder, die außerhalb der eigenen Familie betreut werden oder für eine Tagesmutter möglich. Sie werden dann vom Arbeitgeber bezahlt. Dabei erfolgt die Abrechnung meist direkt mit der betreuenden Organisation. Auch Tickets für Bahn und Bus sind möglicherweise steuerfrei zu bekommen. Der Arbeitgeber kann sogar einen Vertrag mit einem Fitnesscenter schließen und die anfallenden Gebühren für seine dort trainierenden Mitarbeiter übernehmen, für diese ein geldwerter Steuervorteil, der vom Finanzamt akzeptiert wird.

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